Berichte über

16. Mai. 2010

Folgender Fall: ein Mann ist dieses Jahr 82 Jahre alt geworden und möchte sich jetzt seine vor 8 Jahren abgeschlossene private Rentenversicherung auszahlen lassen. Soweit, so gut. Doch wie wird die Auszahlung der privaten Rentenversicherung besteuert? Bekommt er die gesamte Rente ausbezahlt oder wird Steuer einbehalten? Wenn er das Geld als einmalige Summe ausbezahlt bekommt, dann werden auf den Überschuss 25 % Abgeltungssteuer fällig. Der Überschuss ist die Auszahlung abzüglich der geleisteten Beiträge. Wird dahingegen das Geld aus der privaten Rentenversicherung als lebenslange Rente überwiesen, dann unterliegt diese der Besteuerung nach dem Ertragsanteil. Die Höhe des Ertragsanteils hängt vom Alter bei Auszahlungsbeginn ab. Bei dem 82-jährigen Mann wären das nur 7 %.

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