In diesen Tagen wird sehr viel über die Rentner, deren Renten und die Steuerpflicht der Rentner geschrieben. Dennoch ist Fakt, dass bereits seit 2005 die gesetzlichen Renten stärker besteuert werden. Mindestens zu 50 % werden die Renten seitdem besteuert. Vorher galt der sogenannte Ertragsanteil der Renten, der besteuert wurde, das waren 10 % bis 32 %, je nach Rentenart und Alter bei Rentenbeginn. Haben Renten im Jahr 2005 begonnen, so gilt der steuerpflichtige Anteil in Höhe von 50 %. War die erste Rentenzahlung dagegen ein Jahr später, also 2006, dann war der steuerpflichtige Anteil schon bei 52 %. Jedes Jahr kommen 2 % dazu. Demnach sind es bei Renten, die dieses Jahr beginnen 58 %, die lebenslang steuerpflichtig angesetzt werden. Die restlichen 42 % sind der lebenslange Freibetrag des Rentners, auch, wenn sich die Rente erhöhen sollte, bleibt dieser Freibetrag immer gleich. Um zu berechnen, ob ein Rentner mit seiner Rente und eventuellen Zusatzeinnahmen, wie Zinsen oder Mieteinkünften, steuerpflichtig in der Einkommensteuer wird, müssen einige Freibeträge beachtet werden. Zuerst sei der Grundfreibetrag genannt, der bei Alleinstehenden bei 7834 Euro liegt und bei Verheirateten bei 15668 Euro. Nur, wenn die Einkünfte diese Grenzen überschreiten, können Steuerzahlungen entstehen. Es gibt weiterhin den Behindertenfreibetrag und auch den Altersentlastungsbetrag für Rentner über 64 Jahren. Bezieht der Rentner etwa neben der Rente noch Gehalt, so ist der Arbeitnehmerfreibetrag in Höhe von 920 Euro pro Jahr anzusetzen. Das steuerpflichtige Einkommen mindern außerdem Versicherungen, wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Unfall- und Haftpflichtversicherungsbeiträge, zudem sind Spenden steuerlich absetzbar. Bei Zweifel im Hinblick auf die Steuerpflicht sollte man einen Steuerberater aufsuchen oder sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.
Von Alex |