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10. Dez. 2008

Das Bundesministerium der Finanzen gab am 28.11.2008 bekannt, dass ab dem Jahr 2009 mittels der steuerlichen Identifikationsnummer die Lohnsteuerbescheinigungen vom Arbeitgeber elektronisch an die Finanzämter übermittelt werden müssen. Bisher wurde als lohnsteuerliches Ordnungsmerkmal die eTin = elektronische Transfer-Identifikationsnummer verwendet. Liegt bei einigen Lohnsteuerkarten 2009 die Identifikationsnummer noch nicht vor, so kann die eTin für die Datenübermittlung verwendet werden, so die obersten Finanzbehörden der Länder. Es erfolgt die Veröffentlichung des BMF-Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I.

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