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12. Jan. 2009

Das Bundeszentralamt für Steuern teilte am 23.12.2008 mit, welche Auswirkungen sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.12.2008 betreffend die Entfernungspauschale auf das Kindergeld ergeben. Durch das Urteil wurde festgestellt, dass für die Ermittlung der Entfernungspauschale schon der 1. Kilometer von der Wohnung zur regelmäßigen Arbeitsstätte zählt. Bisher wurden derartige Aufwendungen erst am dem 21. Kilometer anerkannt. Durch eine vorläufige Steuerfestsetzung gemäß § 165 der Abgabenordnung soll das neue Urteil schnellstmöglich angewendet werden, bis zur gesetzlichen Neuregelung des § 9 Absatz 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes. Wird im Fall der Festsetzung des Kindergeldes durch das neu ergangene Urteil zur Entfernungspauschale die Grenze nach § 32 Absatz 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes unterschritten, so sind die Bescheide aufzuheben oder zu ändern. Einsprüche, die die Anerkennung der Fahrtkosten ab dem 1. Kilometer betreffen, sind zu bearbeiten und zuzulassen.

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