Die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale kann vielen Eltern eine Kindergeld-Nachzahlung bringen. Bisher konnten Fahrtenkosten erst ab dem 21. Kilometer geltend gemacht werden. Aufgrund eines neuen Urteils gilt wieder die alte Regelung und die Wiedereinführung der “alten” Pendlerpauschale. Somit ergeben sich für viele Steuerpflichtige Steuerrückerstattungen und für Kindergeld-Empfänger winkt eine Kindergeld Nachzahlung. Der Hintergrund: Wenn Auszubildende selbst über 7680 Euro im Jahr verdienen, dann entfällt das Kindergeld. Können nun aber wieder mehr Kilometer als Werbungskosten abgerechnet werden, so bleibt der Anspruch möglicherweise bestehen. Konkret bedeutet dies, dass betroffene Personen erneut einen Antrag auf Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse stellen sollten und rückwirkend um Überprüfung des Kindergeldanspruches ersuchen. Liegt ein solcher Antrag schon vor oder wurde gegen den Ablehnungsbescheid Einspruch eingelegt, so prüft die Familienkasse den Fall von Amts wegen.
Von Alex |