Laut dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung, der alle zwei Jahre erstellt wird, wird der Kinderfreibetrag ab dem 01.01.2009 auf 3.864 Euro erhöht, da sonst das Existenzminimum eines Kindes nicht mehr gesichert wäre. Der bisherige Kinderfreibetrag beläuft sich auf 3.648 Euro. Dies gibt die Bundesregierung in einer Pressemitteilung vom 19.11.2008 bekannt. Damit fällt der Freibetrag sogar höher aus, als er im Gesetzesentwurf von der Regierung ursprünglich geplant war. Grundlage hierfür ist das Familienleistungsgesetz. Das Kindergeld wird auch ab dem 01.01.2009 erhöht und zwar für das erste und zweite Kind auf 164 Euro und für das dritte Kind auf 170 Euro. Das vierte und jedes weitere Kind erhält 195 Euro pro Monat. Hintergrund ist die Stärkung der Familien. Auch die haushaltsnahen Dienstleistungen sollen stärker gefördert werden. Für hilfsbedürftige Familien gibt es für deren Kinder ein sogenanntes Schulbedarfspaket.
Von Alex |