Das Kindergeld wurde für jedes Kind um 20 Euro pro Monat erhöht. Auch der Kinderfreibetrag ist ab diesem Jahr angestiegen. Und es gibt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Der Unterhalt für Kinder steigt 2010. Gemeint sind Scheidungskinder. Der Unterhalt steigt im Durchschnitt um 13 %. Nachzulesen ist der jeweilige Unterhaltsbetrag in der neuen Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle ist eine Übereinkunft von Oberlandesgerichten und dem Familiengerichtstag für den Unterhaltsbedarf. Sie dient als Richtschnur für die Gericht, selbst hat sie keine Gesetzeskraft. Normalerweise wird die Düsseldorfer Tabelle alle 2 Jahre geändert. Dass sie nun nach einem Jahr schon geändert wurde, liegt an dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz und den darin enthaltenen Zuschlägen zum Kindergeld und dem Kinderfreibetrag. Dadurch wird das Existenzminimum der Kinder geändert. Die Düsseldorfer Tabelle ist in Einkommensstufen und Altersstufen eingeteilt. Solange sich Kinder in der Ausbildung befinden, muss Kindesunterhalt bezahlt werden. Dem unterhaltspflichtigen Elternteil muss ein sogenannter Selbstbehalt nach Zahlung des Unterhaltes bleiben. Dieser beträgt derzeit 900 Euro im Monat. Zu diesem Selbstbehalt wird im Sommer ein Grundsatzurteil erwartet. Dann kann es sein, dass sich die Düsseldorfer Tabelle wieder ändert.
Von Alex |