Berichte über

3. Nov. 2009

Das alte Auto zum Ausschlachten verschenken. Super - das Auto ist weg, die Entsorgung hat nichts gekostet. Aber Vorsicht! Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, sein Altfahrzeug einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem entsprechenden Demontagebetrieb zu überlassen. Denn, wird das alte Auto, das verschenkt wurde, nicht als Altfahrzeug korrekt entsorgt, dann macht sich mitunter der Fahrzeughalter strafbar wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung. Und da wären die Kosten dann sicher höher als die, die das Auto bei richtiger Entsorgung an eine Rücknahmestelle oder einen Demontagebetrieb gekostet hätte. Dafür gibt es das Altfahrzeug-Gesetz.

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