Händler aus dem Internet müssen die Versandkosten angeben. Der Kunde muss, bevor er die Ware im Internet in den Warenkorb legt, darüber informiert werden, wie hoch die Versandkosten bei der getätigten Bestellung ausfallen. Fehlt die Angabe und ist der Kunde nicht mit den auf der zugestellten Rechnung angegebenen Kosten für die Lieferung einverstanden, so muss der Internet-Shop die Ware anstandslos auf Verlangen des Kunden zurücknehmen. Das haben die Richter in einem Fall vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt entschieden.
Von Alex |