Darüber freut man sich doch. Ein Gutschein zum Geburtstag ist ein sinnvolles Geschenk. Denn nicht immer trifft man mit einem Geschenk den richtigen Geschmack. Und ein Gutschein besagt, dass der Beschenkte sich selbst etwas aussuchen kann. Manchmal mit Aufzahlung, aber das nimmt man dann gerne in Kauf, wenn man dadurch ein Geschenk erwirbt, mit dem man wirklich etwas anfangen kann und das nicht im Schrank verschwinden muss. Doch nun zum Ernsten: Wie sieht es mit der Gültigkeit von Gutscheinen aus? Sinnvoll ist es, und das sei vorne weg genannt, einen Gutschein recht schnell einzulösen. Man weiß nie, ob sich das Unternehmen, von dem der Gutschein stammt, nicht in absehbarer Zeit in Insolvenz befinden wird. Und dann fließt der Anspruch aus dem Gutschein in die Insolvenzmasse und der ursprüngliche Wert ist mangels Masse dann oft verloren. Daher raten die Verbrauerzentralen zur raschen Einlösung der Gutscheine. Ansonsten ist es mit der Gültigkeit so, dass ein Gutschein eine Einlösefrist von drei Jahren genießt. Und das auch dann, wenn ein kürzeres Verfallsdatum auf ihm steht.
Von Alex |