Jeder weiß, dass Kinder viel Geld kosten, bis sie groß sind. Geschätzte 100.000,00 Euro müssen Eltern bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes aufbringen. In der Regeln machen das Eltern sehr gern, allerdings muss man ja auch nichts verschenken. Gemeint sind die Zuschüsse vom Staat um Geld zu sparen. Vater Staat hilft zum Beispiel mit folgenden Zuschüssen:
1) Das Kindergeld: Es wird für minderjährige Kinder und für Kinder unter 25 Jahren, die in Ausbildung sind, sowie für arbeitslose Kinder bis 21 Jahre und für behinderte Kinder bezahlt. Der Staat bezahlt für das erste und zweite Kind je 184 Euro Kindergeld, für das dritte Kind sind es 190 Euro und für jedes weitere Kind gibt es 215 Euro.
2) Der Kinderzuschlag: Kann der Bedarf der Kinder aufgrund zu niedrigen Einkommens nicht gedeckt werden, kann bei der Bundesagentur für Arbeit ein Antrag auf Kinderzuschlag gestellt werden. Er wird dann zusätzlich zum Kindergeld bezahlt und beträgt maximal 140 Euro im Monat. Die Einkommensgrenze liegt dabei für Ehepaare bei 900 Euro monatlich und für Alleinerziehende bei 600 Euro.
3) Die Babyausstattung: Bei der Bundesstiftung “Mutter und Kind” können Schwangere mit einem geringen Einkommen einen einmaligen Zuschuss für die Erstausstattung des Babys bekommen. Zu beachten ist, dass der Zuschuss schon vor der Geburt zum Beispiel bei Caritas oder Pro Familia beantragt werden muss.
4) Das Schulstart-Paket: Für jedes Schuljahr zahlt die Bundesagentur für Arbeit 100 Euro an Kinder von Familien, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder einen Kinderzuschlag haben. Die Auszahlung für das Schulstart-Paket wird ohne speziellen Antrag ausgezahlt.
5) Wohngeld: Das Wohnamt ist für die Bewilligung des Wohngeldes zuständig. Sie richtet sich nach dem Gesamteinkommen der Familie, der Personenzahl und der Miethöhe. Das Wohngeld ist für Familien gedacht, die ein geringes Einkommen haben, um ihnen bei den Wohnkosten finanzielle Unterstützung anzubieten.
6) Betreuungskosten: Pro Jahr können 4.000 Euro an Betreuungskosten in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht und somit steuerlich abgesetzt werden. Zu den Betreuungskosten gehören, die Kosten für den Kindergarten, Hortgebühren, Kosten für eine Tagesmutter und die Hausaufgabenbetreuung.