Ohnehin ist die Trennungszeit eine unschöne Zeit. Mann und Frau haben sich entschieden, sich scheiden zu lassen und leben nun in der Trennungszeit. Aber wie sieht es während der Trennungszeit mit der Zugewinngemeinschaft aus. Lebt man auch dann noch in dieser, obwohl man schon verschiedene Haushalte hat? Die Zugewinngemeinschaft endet erst, wenn der Scheidungsantrag zugestellt wurde durch das Gericht. Damit ist fakt, dass ein Vermögenserwerb während der Trennung noch zum Zugewinn zählt. Der Zugewinn zählt bis zur Scheidung. Will man das verhindern, sollte man vor dem Notar einen Ehevertrag abschließen und die Gütertrennung beantragen.
Von Alex |