Bundestag und Bundesrat haben der Erhöhung des Schonvermögens für die Altersvorsorge bei Empfängern von Arbeitslosengeld II, sogenannte Hartz-IV-Empfänger, zugestimmt. Konkret wurde der Betrag von bisher 250 Euro auf künftig 750 Euro pro Lebensjahr erhöht. Bisher war es so, dass man als bedürfitg geldten musste, um Anspruch auf Hartz IV als langzeitarbeitsloser zu haben. Voraussetzung dabei: die Rücklagen mussten bis auf ein bestimmtes Schonvermögen aufgebraucht sein. Mit der jetzigen Verdreifachung des Freibetrages für die private Altersvorsorge dürfen Betroffene nun mehr erspartes Geld behalten. Das Schonvermögen für Arbeitslose ist erhöht worden. Es muss so lange angelegt sein, dass es erst mit Eintritt in den Ruhestand verfügbar ist. Dazu kommt, dass bei der Anrechnung der allgemeine Grundfreibetrag von 150 Euro je Lebensjahr frei bleiben muss. Ebenso für nowendige Anschaffungen 750 Euro pro person, sowie Vermögen, das mit dem Riestervertrag angespart wurde, dazu ein Auto mit einem maximalen Wert von 7500 Euro und eine selbstgenutzte Immobilie. Ein Fortschritt für alle Hartz-IV-Empfänger, die unverschuldet in diese Situation kamen. Schmarotzer gibt es hier wie überall allerdings auch.
Von Alex |