Berichte über

21. Sep. 2009

Das Scheidungsrecht ist ab dem September 2009 neu. Einige Punkte wurden neu geregelt. Zum Beispiel das Güterrecht. Die Schulden, die in eine Ehe mit eingebracht wurden, wurden in einer Zugewinngemeinschaft bisher nicht berücksichtigt. Das ist ab dem 01.09.2009 anders, denn nun fließen sie mit ein. Damit kann der Zugewinn für denjenigen, der keine Schulden mit in die Ehe gebracht hat, gerechter berücksichtigt werden. Die Grundlage für alle Berechnungen hat sich auch geändert. Denn nun gilt der Trennungstag als Grundlage für alle Berechnungen und nicht mehr der tag der Zustellung des Scheidungsantrages. Damit soll ganz klar verhindert werden, dass einer der Partner in der Zwischenzeit die Konten plündern kann. Weiterhin ändert sich durh das neue Scheidungsrecht die Rentenanwartschaft. Jeder Partner bekommt ein eigenes Rentenkonto. Früher wurden alle Rentenanwartschaften, die während der Ehe angesammelt wurden, in einen Topf geworfen. Nun entsteht eine gerechtere Verteilung. Interessant zu wissen!

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