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23. Mrz. 2009

Es gibt grundlegende Änderungen beim Thema Betreuungsunterhalt. Der BGH hat ein Grundsatzurteil zum Betreuungsunterhalt gefällt. Alleinerziehende sollen künftig schneller nach der Scheidung wieder einen Vollzeitjob annehmen. Bisher war es so gewesen, dass die geschiedene Frau bis zum 8. Lebensjahr des Kindes gar nicht arbeiten musste. Bis zum 15. Lebensjahr des Kindes war ihr eine Halbtagstätigkeit zumutbar. Dieses sogenannte Altersphasen-Modell gibt es nicht mehr. Nach dem neuen Unterhaltsrecht 2008 kann somit der Unterhalt für die Betreuung des gemeinsamen Kindes bereits im Grundschulalter entfallen. Die Betreuung des Kindes steht dennoch nach wie vor im Mittelpunkt. Ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt gilt nur für die ersten drei Lebensjahre des Kindes, er ist aber aus Billigkeitsgründen verlängerbar. Hierbei muss immer der Einzelfall betrachtet werden. Aber grundsätzlich besagt die neue Reform, dass Geschiedene künftig schneller wieder arbeiten gehen müssen.

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