Berichte über

2. Mai. 2010

Bundestag und Bundesrat haben der Erhöhung des Schonvermögens für die Altersvorsorge bei Empfängern von Arbeitslosengeld II, sogenannte Hartz-IV-Empfänger, zugestimmt. Konkret wurde der Betrag von bisher 250 Euro auf künftig 750 Euro pro Lebensjahr erhöht. Bisher war es so, dass man als bedürfitg geldten musste, um Anspruch auf Hartz IV als langzeitarbeitsloser zu haben. Voraussetzung dabei: die Rücklagen mussten bis auf ein bestimmtes Schonvermögen aufgebraucht sein. Mit der jetzigen Verdreifachung des Freibetrages für die private Altersvorsorge dürfen Betroffene nun mehr erspartes Geld behalten. Das Schonvermögen für Arbeitslose ist erhöht worden. Es muss so lange angelegt sein, dass es erst mit Eintritt in den Ruhestand verfügbar ist. Dazu kommt, dass bei der Anrechnung der allgemeine Grundfreibetrag von 150 Euro je Lebensjahr frei bleiben muss. Ebenso für nowendige Anschaffungen 750 Euro pro person, sowie Vermögen, das mit dem Riestervertrag angespart wurde, dazu ein Auto mit einem maximalen Wert von 7500 Euro und eine selbstgenutzte Immobilie. Ein Fortschritt für alle Hartz-IV-Empfänger, die unverschuldet in diese Situation kamen. Schmarotzer gibt es hier wie überall allerdings auch.

21. Mrz. 2010

Seit Anfang diesen Jahres gibt es mehr Geld vom Staat für die Weiterbildung. Der Staat hat die Bildungsprämie erhöht. So bezuschusst das Bildungsministerium Kurse und Lehrgänge mit bis zu 500 Euro im Jahr. Bisher waren es 154 Euro gewesen. Mit einer Weiterbildung schaffen sich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen neue Chancen. Als Voraussetzung für den Erhalt der Bildungsprämie darf das zu versteuernde Jahreseinkommen die Höchstgrenze von 25.600 Euro bei Einzelveranlagung nicht übersteigen, bei gemeinsam Veranlagten sind es 51.200 Euro. Für die Vergabe der Bildungsprämie sind die bundesweit über 400 Beratungsstellen zuständig. Die kostenlose Hotline: 0800/2623000. Die Bildungsprämie gibt es in Form von Gutscheinen.

15. Feb. 2010

Ohnehin ist die Trennungszeit eine unschöne Zeit. Mann und Frau haben sich entschieden, sich scheiden zu lassen und leben nun in der Trennungszeit. Aber wie sieht es während der Trennungszeit mit der Zugewinngemeinschaft aus. Lebt man auch dann noch in dieser, obwohl man schon verschiedene Haushalte hat? Die Zugewinngemeinschaft endet erst, wenn der Scheidungsantrag zugestellt wurde durch das Gericht. Damit ist fakt, dass ein Vermögenserwerb während der Trennung noch zum Zugewinn zählt. Der Zugewinn zählt bis zur Scheidung. Will man das verhindern, sollte man vor dem Notar einen Ehevertrag abschließen und die Gütertrennung beantragen.

30. Sep. 2009

Sie steht im Guiness-Buch der Rekorde. Die längste Burg der Welt! Die Nord-Süd-Ausdehnung liegt dabei bei 1051 Meter. Es handelt sich um die Burganlage in Burghausen im oberbayerischen Landkreis Altötting. Die Burg hat sechs Innenhöfe. Die längste Burg der Welt liegt in Bayern. Wer hätte das gedacht. Das ist ein wahrer Ritterschlag für Bayern. So freute sich auch der Wirtschaftsminister von Bayern. Ausgebaut wurde die Anlage unter den Wittelsbachern vom 12. Jahrhundert an. Zeitweise war die Burg die Residenz der Herzöge von Niederbayern. Das ist doch mal einen Wochenendausflug wert, die längste Burg der Welt in Bayern zu besuchen.

21. Sep. 2009

Das Scheidungsrecht ist ab dem September 2009 neu. Einige Punkte wurden neu geregelt. Zum Beispiel das Güterrecht. Die Schulden, die in eine Ehe mit eingebracht wurden, wurden in einer Zugewinngemeinschaft bisher nicht berücksichtigt. Das ist ab dem 01.09.2009 anders, denn nun fließen sie mit ein. Damit kann der Zugewinn für denjenigen, der keine Schulden mit in die Ehe gebracht hat, gerechter berücksichtigt werden. Die Grundlage für alle Berechnungen hat sich auch geändert. Denn nun gilt der Trennungstag als Grundlage für alle Berechnungen und nicht mehr der tag der Zustellung des Scheidungsantrages. Damit soll ganz klar verhindert werden, dass einer der Partner in der Zwischenzeit die Konten plündern kann. Weiterhin ändert sich durh das neue Scheidungsrecht die Rentenanwartschaft. Jeder Partner bekommt ein eigenes Rentenkonto. Früher wurden alle Rentenanwartschaften, die während der Ehe angesammelt wurden, in einen Topf geworfen. Nun entsteht eine gerechtere Verteilung. Interessant zu wissen!

25. Mrz. 2009

Der neue Personalausweis wird unser Leben sichtlich verändern. Er kommt im nächsten Jahr. Vom Aussehen her ist er klein wie eine Scheckkarte. Er verfügt über viele verschiedene, praktische Funktionen für den Alltag. Diese sind zum einen, dass man mit dem neuen Personalausweis Geld am Geldautomaten abheben kann, damit ersetzt er praktisch die Bankkarte. Weiterhin ermöglicht er Händlern und staatlichen Stellen im Internet die eindeutige Identifikation des Besitzers. Genau das spart nämlich viel Zeit und Schreibarbeiten. Ganze Behördengänge lassen sich bequem von zu Hause erledigen. Der Nutzer muss nicht mehr erst zur Post gehen und seinen Ausweis zur Identifikation der Person vorlegen, ein Dokument mitnehmen und es dann unterschrieben wieder zurückschicken. Welch eine große Vereinfachung. Man kann sich in den Personalausweis sogar seine Unterschrift eintragen lassen. Damit kann man dann online einen Vertrag abschließen und so den Weg zum Notar sich sparen. Die verschiedenen Passwörter, die man sich vorher alle merken musste, kann man ab 2010 gegen eine Gebühr alle auf dem neuen Personalausweis abspeichern. Ein richtiges Wunderding – der neue elektronische Personalausweis.

23. Mrz. 2009

Es gibt grundlegende Änderungen beim Thema Betreuungsunterhalt. Der BGH hat ein Grundsatzurteil zum Betreuungsunterhalt gefällt. Alleinerziehende sollen künftig schneller nach der Scheidung wieder einen Vollzeitjob annehmen. Bisher war es so gewesen, dass die geschiedene Frau bis zum 8. Lebensjahr des Kindes gar nicht arbeiten musste. Bis zum 15. Lebensjahr des Kindes war ihr eine Halbtagstätigkeit zumutbar. Dieses sogenannte Altersphasen-Modell gibt es nicht mehr. Nach dem neuen Unterhaltsrecht 2008 kann somit der Unterhalt für die Betreuung des gemeinsamen Kindes bereits im Grundschulalter entfallen. Die Betreuung des Kindes steht dennoch nach wie vor im Mittelpunkt. Ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt gilt nur für die ersten drei Lebensjahre des Kindes, er ist aber aus Billigkeitsgründen verlängerbar. Hierbei muss immer der Einzelfall betrachtet werden. Aber grundsätzlich besagt die neue Reform, dass Geschiedene künftig schneller wieder arbeiten gehen müssen.

11. Mrz. 2009

Gewissermaßen als Vorreiter übernimmt der Freistaat Sachsen ab März diesen Jahres einen Teil der Kosten für die künstliche Befruchtung bei Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch. Die Therapiekosten hierfür sind sehr teuer und betragen bis zu 6000 Euro. Das Land gibt eine Finanzhilfe und zahlt dazu einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1800 Euro. Damit wäre sicherlich vielen Paaren in ganz Deutschland geholfen, die durch eine künstliche Befruchtung ein Kind bekommen möchten. Andere Länder werden in Kürze überprüfen, ob sie diesem Beispiel auch folgen wollen.

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