Berichte über

18. Jan. 2010

Wenn bei einem Sterbefall ein Testament vorliegt, dann sollte alles geregelt sein. Was aber, wenn der darin eingesetzte Alleinerbe vor dem Testaments-Inhaber stirbt und er das Testament nicht ändert? Was ist dann, wenn diese Person stirbt? In diesem Fall setzt die gesetzliche Erbfolge ein. Sprich der Ersatzerbe kommt zum Zug. Zur Veranschaulichung wollen wir von steuersparmodellschiffsbeteiligungen.com Ihnen ein Beispiel machen: Ein Vater setzt sein erwachsenes Kind als Alleinerbe im Testament ein. Dieser Alleinerbe hat selbst auch ein Kind. Nun stirbt allerdings der Alleinerbe vor dem Vater und der Vater ändert das Testament nicht. Wenn der Vater in seinem Testament keinen Ersatzerben benannt hat, dann ist das Kind des ursprünglich eingesetzten Erben nun der Ersatzerbe.

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