Berichte über

5. Nov. 2009

Ein heikles Thema - Erben und Vererben. Viele Leute schieben es ein Leben lang vor sich her. Was aber, wenn der Ablebensfall schneller eintritt als man ein Testament geschrieben hat? Was, wenn sich die Erben dann anfangen zu streiten? Vorsorgen ist in jedem Fall besser. Dabei ist es ratsam, einen Notar mit seinem Testament aufzusuchen. Dort wird es für die Erben hinterlegt. Möglich ist auch die Hinterlegung beim Amtsgericht oder in einem Bankschließfach. Wichtig ist auf einem Testament die Angabe des Ortes und das Datum, dazu muss ein Testament, das nicht bei einem Notar gemacht wurde, unbedingt mit der eigenen Hand geschrieben und unterzeichnet sein. Nur dann hat es Gültigkeit. Achten Sie auch darauf, dass sie es nicht zu gut verstecken, wenn Sie es zu Hause lassen wollen. Die Hinterbliebenen müssen es ja finden können. Es müssen nicht nur Verwandte als Erben in dem Testament erscheinen. Es können auch Freunde, ein Verein oder ein Museum sein. Nahestehende Verwandte wie Kinder können in jedem Fall, ob erwähnt oder nicht, ihren Pflichtteil vom Erben einfordern. Geht es um eine Firma, größeres Vermögen und größeren Besitz, dann ist es ratsam, einen Fachanwalt für Erbrecht zu konsultieren. Hier kann es sich nämlich lohnen, schon zu Lebzeiten etwas zu verschenken oder zu überschreiben, damit im Todesfall nicht so viel Erbschaftsteuer anfällt. Das Erbe kann ausgeschlagen werden, wenn es zum Beispiel nur aus Schulden besteht. Hier gilt es die Frist von 6 Wochen einzuhalten.

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