Berichte über

18. Jan. 2010

Wenn bei einem Sterbefall ein Testament vorliegt, dann sollte alles geregelt sein. Was aber, wenn der darin eingesetzte Alleinerbe vor dem Testaments-Inhaber stirbt und er das Testament nicht ändert? Was ist dann, wenn diese Person stirbt? In diesem Fall setzt die gesetzliche Erbfolge ein. Sprich der Ersatzerbe kommt zum Zug. Zur Veranschaulichung wollen wir von steuersparmodellschiffsbeteiligungen.com Ihnen ein Beispiel machen: Ein Vater setzt sein erwachsenes Kind als Alleinerbe im Testament ein. Dieser Alleinerbe hat selbst auch ein Kind. Nun stirbt allerdings der Alleinerbe vor dem Vater und der Vater ändert das Testament nicht. Wenn der Vater in seinem Testament keinen Ersatzerben benannt hat, dann ist das Kind des ursprünglich eingesetzten Erben nun der Ersatzerbe.

5. Nov. 2009

Ein heikles Thema - Erben und Vererben. Viele Leute schieben es ein Leben lang vor sich her. Was aber, wenn der Ablebensfall schneller eintritt als man ein Testament geschrieben hat? Was, wenn sich die Erben dann anfangen zu streiten? Vorsorgen ist in jedem Fall besser. Dabei ist es ratsam, einen Notar mit seinem Testament aufzusuchen. Dort wird es für die Erben hinterlegt. Möglich ist auch die Hinterlegung beim Amtsgericht oder in einem Bankschließfach. Wichtig ist auf einem Testament die Angabe des Ortes und das Datum, dazu muss ein Testament, das nicht bei einem Notar gemacht wurde, unbedingt mit der eigenen Hand geschrieben und unterzeichnet sein. Nur dann hat es Gültigkeit. Achten Sie auch darauf, dass sie es nicht zu gut verstecken, wenn Sie es zu Hause lassen wollen. Die Hinterbliebenen müssen es ja finden können. Es müssen nicht nur Verwandte als Erben in dem Testament erscheinen. Es können auch Freunde, ein Verein oder ein Museum sein. Nahestehende Verwandte wie Kinder können in jedem Fall, ob erwähnt oder nicht, ihren Pflichtteil vom Erben einfordern. Geht es um eine Firma, größeres Vermögen und größeren Besitz, dann ist es ratsam, einen Fachanwalt für Erbrecht zu konsultieren. Hier kann es sich nämlich lohnen, schon zu Lebzeiten etwas zu verschenken oder zu überschreiben, damit im Todesfall nicht so viel Erbschaftsteuer anfällt. Das Erbe kann ausgeschlagen werden, wenn es zum Beispiel nur aus Schulden besteht. Hier gilt es die Frist von 6 Wochen einzuhalten.

18. Jun. 2009

Nicht nur der Ehegatte kann beim Tod eines Ehepartners das gemeinsame Vermögen, insbesondere das Haus, die Wohnung und das Geld allein erben. Es können auch andere Personen miterben und dadurch Miteigentümer werden. Das Erbrecht unter Ehegatten sollte schon zu Lebzeiten geregelt werden.

1) Zunächst tritt beim Tod eines Ehegatten die gesetzliche Erbfolge ein. Vorausgesetzt diese wurde nicht durch eine letztwillige Verfügung, wie ein Testament oder ein Erbvertrag, abgeändert. Die Erbfolge sieht dann so aus, dass die Abkömmlinge des Verstorbenen zu 1/2 Erben werden und der überlebende Ehegatte auch zu 1/2. Wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind, dann erbt der Ehegatte 3/4 und die Verwandtschaft des Verstorbenen 1/4.

2) Sind die persönlichen Beziehungen nicht gut zu den Verwandten gewesen, können nun massive Probleme auftreten, denn durch die gesetzliche Erbfolge ist eine Erbengemeinschaft entstanden. Schon zu Lebzeiten des überlebenden Ehegatten kann jeder Erbe die Teilung des Nachlasses entsprechend den genannten Erbteilen verlangen. Dabei kann es ganz schnell bei Grundeigentum zu einer Zwangsversteigerung kommen, wenn man sich nicht anderweitig einig wird.

3) Man sieht, dass ein Testament für solche Fälle extrem von Bedeutung sein kann. Damit kann durchaus die Zukunft des überlebenden Ehegatten gesichert werden.

4) Ein Testament kann handschriftlich verfasst sein. Zur Rechtssicherheit empfiehlt es sich aber, die Beurkundung durch einen Notar in Anspruch zu nehmen. Ein Erbvertrag muss immer notariell beurkundet werden.