Berichte über

20. Jul. 2009

So manchens Urlaubs-Schnäppchen kann beim Zoll teuer werden. Man sollte sich vorher informieren, was erlaubt und was verboten ist. An der Grenze wird während der Hauptreisezeit genauer kontrolliert. Schnell fallen für die mitgebrachten Gegenstände Einfuhrabgaben an.

Für Urlauber aus Nicht-EU-Ländern hat sich dieses Jahr etwas geändert. Die Zoll-Freimengen für Einkäufe wurden erhöht. Jeder ab 15 Jahren darf bei Schiffs- oder Flugreisen elektronische Geräte, Kleidung und Souvenirs im Wert bis 430 Euro über die Grenze bringen. Per Bahn oder dem Auto liegt der Wert bei 300 Euro.

Vorsicht vor der tückischen Zoll-Falle! Beim Kauf eines einzigen teuren Gegenstandes dürfen Familien nicht die Einzel-Freimengen zusammenrechnen. Wird der erlaubte Wert überschritten, dann fallen 19 % Einfuhrumsatzsteuer an, die der Zoll kassiert. Enge Grenzen für die Nicht-EU gelten auch bei den Zigaretten, Spirituosen und Arzneien. Auch auf Produktpiraterie achtet der Zoll. Werden zu viele gefälschte Markenprodukte mitgebracht, zieht sie der Zoll ein. In einigen Fällen kann ein Strafverfahren drohen. Abschließend sei erwähnt, dass auch die Kanarischen Inseln als EU-Zollausland gelten.

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