Bisher war die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr auf maximal 22 Euro begrenzt. Nun wird die Höchstgrenze ab dem 01.12.2008 auf 150 Euro angehoben. Grund ist das Weihnachtsgeschehen. Sowohl die bisherige als auch die neue Regelung betrifft nicht die einfuhrumsatzsteuerfreien Kleinsendungen. Die Neuregelung der Bundeszollverwaltung besagt also, dass Kleinsendungen bis zu 22 Euro Wert völlig einfuhrabgabenfrei bleiben. Einfuhrabgaben sind Zölle und die Einfuhrumsatzsteuer. Wird der Wert überschritten, so fällt bis 150 Euro zwar kein Zoll an, dennoch wird die Einfuhrumsatzsteuer mit 19 % oder 7 % bei Büchern auf die Sendung berechnet.
Von Alex |