Berichte über

31. Aug. 2009

Viele Sparer sind seit der Finanzkrise verärgert. Ihr Vermögen ist nicht mehr da. Grund? Falsche Beratung der Banken bei der Geldanlage. Nun soll deshalb ein neues Gesetz kommen, das die Rechte der Anleger stärkt. Ab sofort gelten im Fall von Schadenersatzansprüchen längere Verjährungsfristen. Die Ansprüche verfallen bei einer falschen Beratung erst nach drei Jahren, nachdem der Schaden eingetreten ist. Die längste Frist, um Ansprüche einzuklagen, steigt jetzt auf 10 Jahre nach Vertragsabschluss. Bisher trat die Verjährung bereits 3 Jahre nach dem Kauf eines Finanzproduktes ein. Außerdem sollen Banken dazu verpflichtet werden, ein Protokoll über jedes Anlagegespräch zu erstellen. Dieses soll dann dem Kunden vor Abschluss des Vertrages übergeben werden, damit er es kontrollieren kann. Die Protokoll-Regelungen werden ab 2010 für die Banken gelten und für mehr Rechte für die Sparer sorgen.

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