Berichte über

4. Jan. 2010

Die Politik hatte im Sommer ein Gesetz zur Stärkung der Anlegerrechte beschlossen. Die darin enthaltene Protokollpflicht der Banken trat jetzt zum 1. Januar 2010 als Neuregelung für Sparer in Kraft. Danach sind alle Banken und Finanzdienstleister dazu verpflichtet, den Inhalt jeder Anlageberatung genau zu dokumentieren. Es soll dadurch künftig zu keinen Fehlberatungen mehr kommen oder, wenn es doch zu einer Fehlberatung gekommen ist, dann soll diese mit Hilfe des Protokolls leichter vor Gericht beweisbar sein. In dem Beratungsprotokoll der Banken sollen die Anlagewünsche des Sparers ebenso stehen, wie die Empfehlungen des Beraters. Noch vor dem Vertragsabschluss bekommt der Kunde die Niederschrift überreicht, damit er prüfen kann, ob die Beratung richtig wiedergegeben wurde. Damit kann der Kunde von dem Vertragsabschluss Abstand nehmen, wenn in dem Protokoll Angaben stehen, die im Gespräch nie gefallen sind oder nicht richtig wieder gegeben wurden. Das gilt auch für Finanzberatungen am Telefon. Hier muss dem Kunden die Dokumentation unverzüglich danach zugeschickt werden. Erkennt der Kunde, dass das Protokoll nicht dem geführten Gespräch entspricht, dann kann er von seinem einwöchigen Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

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