Aufgrund einer EU-Verordnung führen die Banken neue Geschäftsbedingungen ein. Zum 31. Oktober müssen die Banken und Sparkassen die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einführen und an ihre Kunden versenden. Die Zahlungsbedingungen sollen in den Mitgliedsländern vereinheitlicht werden. Wenn bisher die Bank im Fall des Verlustes der EC-Karte haftete, so kann die Bank nun den Kunden dazu veranlassen, 150 Euro des Schadens selbst zu tragen, wenn der Dieb der EC-Karte sich schon am Geldkonto bedient hat, bevor die EC-Karte gesperrt werden konnte. Das wird jede Bank selbst entscheiden, ob sie weiterhin kulant verfährt. Eigentlich müssen sie nach den neuen Verordnungen nur noch ab einem Betrag von 150 Euro aufwärts die Haftung übernehmen. Überweisungsaufträge werden künftig unwiderruflich sein. Der Bank obliegt nun nicht mehr die Pflicht, den Empfängernamen und die Kontonummer abzugleichen. Erfreulich an den neuen AGB wird sein, dass künftig die Überweisungen innerhalb der EU schneller ankommen sollen. Auch sollen grenzüberschreitende Lastschriften innerhalb der EU künftig möglich sein.
Von Alex |