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2. Mai. 2010

Am 11. Juni wird es soweit sein. Durch eine neue EU-Richtlinie kann man Ratenkredite leichter kündigen. Ab diesem Datum soll sowohl die teilweise als auch die vollständige Auflösung des Darlehensvertrages ab dem ersten Tag nach der Auszahlung möglich sein. Ratenkredite zeigen seit vielen Jahren große Beliebtheit bei den Kunden. Warum auch nicht! Ganz schnell kann man sich mit einem Ratenkredit einen Traum erfüllen. Der Traum vom lang ersehnten Urlaub in den Süden, ein neues Auto oder ein neues Wohnzimmer. Doch diese Kredite sind nicht nur teuer, sondern man sie auch nur schwer vorzeitig ablösen. Das könnte ja der Fall sein, wenn man von anderer Stelle Geld bekommen hat oder bei einer anderen Bank bessere Zinskonditionen erhalten könnte für den Kredit. Genau für diese Fälle kommt die neue EU-Richtlinie, die ab dem 11. Juni in Kraft treten wird, genau richtig. Konnte man bislang frühestens nach einem halben Jahr einen Ratenkredit kündigen, so soll das nun sofort nach der Auszahlung möglich sein. Doch auch hier gibt es, wie eigentlich überall, einen Haken. Für die Kündigung des Kredits darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung bis zu 1% der vorzeitig zurückgezahlten Summe von dem Kreditnehmer verlangen. Und - die neue EU-Richtlinie hat nicht für alle Kredite Gültigkeit. Davon ausgenommen sind Immobilienkredite und alle Darlehen, die vor dem besagten Datum, dem 11. Juni 2010, abgeschlossen worden sind.

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