Berichte über

20. Okt. 2009

In der EU gelten ab dem 31. Oktober diesen Jahres neue Regeln für Bankkunden. Es sind neue Regeln für den Zahlungsverkehr. Man wollte damit sicher stellen, dass insbesondere grenzüberschreitende Zahlungen schneller und sicherer werden sollen. Leider wird dem Bankkunden auch mancher Nachteil mit der neuen Regelung zugemutet. So sollen Überweisungsaufträge künftig schon mit dem Zugang bei der Bank oder Sparkasse unwiderruflich wirksam sein. Weiterhin sind Banken nicht mehr verpflichtet, den Namen des Empfängers auf  Überweisungen mit der Kontonummer abzugleichen. Es sind nur noch die Kontonummer und die Bankleitzahl maßgeblich. Also, absolute Vorsicht, wenn sie nach dem 31. Oktober Überweisungen ausfüllen. Da kann ein Zahlendreher schon gravierende Auswirkungen haben. Die geänderten Geschäftsverbindungen gehen dieser Tage den Bankkunden zu. Noch ein Hinweis: Große, also noch größere Sorgfalt als bisher, ist geboten, beim Umgang mit den Geldkarten. Die Banken können nämlich bei Verlust einer solchen Geldkarte oder jeglichem Mißbrauch dem Kunden 150 Euro in Rechnung stellen, die der Kunde selbst zu tragen hat. Nun ist jedem selbst überlassen, die neuen Regelungen für gut oder nicht so gut zu befinden. Anwenden müssen wir die neuen Bankregeln in der EU in jedem Fall.

Links

weitere Beiträge