Das Bundesministerium der Finanzen nahm am 20.01.2009 Stellung zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersversorgung. Damit wird das vorherige Schreiben vom 05.02.2008 aktualisiert. Die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, kurz ZfA, überprüft durch Datenabgleich den Anspruch auf Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuererklärung nach § 10a des Einkommensteuergesetzes. Die private Altersvorsorge wird durch die staatliche Zulage und den Sonderabzug gefördert. Es gibt unmittelbar und mittelbar begünstigte Personen und die Zulage setzt sich durch den Mindesteigenbetrag, der derzeit bei 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens liegt, zusammen und der Grund- und Kinderzulage. Die betriebliche Altersversorgung erfolgt durch eine Entgeltumwandlung bei der Gehaltsabrechnung. Dadurch ergibt sich bei der Lohnsteuer eine Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 des EStG. Die Förderung erfolgt auch hier durch den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG. und die Zulage nach Abschnitt XI EStG. Das BMF-Schreiben steht bereit unter folgendem Link: das BMF, dann Aktuelles, dann BMF-Schreiben, dann 20.01.2009: steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung.
Von Alex |