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8. Jun. 2009

Seit dem 01.01.2004 werden die Kapitalleistungen in die Beitragspflicht einbezogen. Dazu hat das Bundessozialgericht in allen bisherigen Entscheidungen erklärt, dass die Beitragspflicht der Kapitalleistungen rechtmäßig ist.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zwei Verfassungsbeschwerden gegen Urteile des Bundessozialgerichts gar nicht zur Entscheidung angenommen. Auch dieses Gericht ist der Meinung, dass die Erhebung von Beiträgen aus den Kapitalleistungen einer betrieblichen Direktversicherung verfassungskonform ist.

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