Berichte über

11. Jun. 2010

Das ist wichtig zu wissen! Wer über das Arbeitsamt Umschulungen während der Arbeitslosigkeit absolviert, der bekommt diese Zeit bei der Rente angerechnet. Wenn Personen sich arbeitslos melden und über einen längeren Zeitraum keine Arbeit finden, bietet die Arbeitsagentur Umschulungen und Fortbildungen an. Diese Zeiten zählen zur späteren Rente. Die arbeitslose Person erhält staatliche Leistungen, für die die Arbeitsagentur Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. Das gleiche wie für das Arbeitslosengeld gilt für Fortbildungen, Umschulungen und Weiterbildungsmaßnahmen. All diese Zeiten werden ohne Ausnahme bei der späteren Rente berücksichtigt.

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