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21. Okt. 2008

Am 14. Oktober 2008 hat das Bundesministerium der Finanzen mitgeteilt, dass gemäß § 3 Nr. 64 des Einkommensteuergesetzes für manche Dienstorte neue Kaufkraftzuschläge festgesetzt worden sind.  Das Auswärtige Amt hat hierzu die Gesamtübersicht ergänzt. Diese Neufestsetzung einiger Kaufkraftzuschläge war lange geplant und gilt mit Zeitraum ab 01.01.2008. Die Daten hierzu werden jedes Vierteljahr im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Der Kaufkraftzuschlag gilt jeweils für den gesamten konsularischen Amtsbezirk einer Vertretung ( nachzulesen unter R 3.64 Abs. 3 LStR 2008 ).

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