Laut einer Pressemitteilung vom 07. Oktober 2008 hat das Bundesjustizministerium einen Leitfaden zur Impressumspflicht für einen sicheren Internet-Auftritt herausgegeben. Er kann auf der Internetseite www.bmj.de/musterimpressum nachgelesen werden. Nach dem Telemediengesetz gibt es beim Impressum einige gesetzliche Anforderungen, die bei der Selbstauskunft beachtet werden sollten, um einen Schutz vor Abmahnungen zu haben. Eine rechtliche Verpflichtung zur Anwendung dieses Leitfadens gibt es nicht. Dennoch werden Gewerbetreibende gute Hinweise dazu bekommen, wann die Anbieterkennzeichnungspflicht ( Impressum ) greift, welche Angaben zu machen sind und wo das Impressum auf der Internetseite stehen muss.
Von Alex |