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29. Okt. 2008

Am 28.10.2008 teilte der Bundesverband deutscher Banken in einer Pressemitteilung mit, dass der Entschädigungsfall bei der Lehman Brothers Bankhaus AG in Frankfurt am Main von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsausfall festgestellt worden ist. Der Entschädigungsfall hat nun die gesetzliche Grundlage, damit die Entschädigungen an die Einleger ausbezahlt werden können. Bis zu einer Sicherungsgrenze in Höhe von 285.105.000 Euro pro Einleger sind die Kundeneinlagen gesichert. Zuständig ist der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.v. . Die insolvente US-Investmentbank Lehman Brothers Bankhaus AG in Frankfurt am Main ist der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.v. angeschlossen.

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