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17. Okt. 2008

Das Bundeskabinett hat mit Beschluss vom 15.10.2008 die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2009 gemäß der Einkommensentwicklung in 2007 mitgeteilt. Nach gesetzlichen Grundlagen wird dies jedes Jahr in einem Verordnungsverfahren wiederholt. Die Einkommensentwicklung betrug in den alten Bundesländern 1,55 % und in den neuen Bundesländern 1,43 %. Der Bundesrat muss nun noch zustimmen, dennoch stehen die neuen Werte schon bereit auf der Internetseite des BMAS unter Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2009 (Entwurf). Die Sozialversicherungsbezugsgröße wird auf 2520 Euro pro Monat angehoben, die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung steigt auf 5400 Euro pro Monat an und die für die gesetzliche Krankenversicherung maßgebliche Versicherungspflichtgrenze erhöht sich für das Jahr 2009 auf 48600 Euro.

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