Laut Pressemitteilung der Bundesregierung vom 01.10.2008 gibt es ab Oktober einige gesetzliche Neuregelungen. Der Anspruch auf Kindergeldzuschlag wird erleichert. Zum einen wird die Mindesteinkommensgrenze gesenkt, zum anderen wird ein Wahlrecht zwischen Ansprüchen auf Arbeitslosengeld II und Kindergeldzuschlag für die Personen eingeführt, die beim Arbeitslosengeld II ohnehin einen Mehrbedarf geltend machen können. Eine weitere Neuregelung besagt, dass mit Wirkung des Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb vom 09.09.2008 künftig der Verbraucher den Strom- oder Gaslieferanten aussuchen kann. Weiterhin gibt es nun für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit ein Gründercoaching. Dieses Förderprogramm stellt Ansprechpartner für den Existenzgründer bereit.
Von Alex |