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16. Mrz. 2009

Die Abwrackprämie ist in vollem Gange. Gibt es die Abwrackprämie auch für Re-Import Fahrzeuge aus dem Ausland? Zunächst einige wichtige Hinweise. Antragsberechtigt sind nur Privatpersonen. Werksangehörige dürfen auch Neuwägen verkaufen, wenn sie maximal ein Jahr auf sie zugelassen waren. Die Abwrackprämie gibt es für Personenkraftwagen, für Reisemobile oder Kleinbusse mit Euro 4 - Norm. Um die Prämie zu erhalten muss man das Antragsformular einreichen und den Verschrottungsnachweis. Der Kfz-Brief des Altfahrzeuges muss im Original abgegeben werden, um Gestaltungsmissbrauch vorzubeugen, sprich das alte Auto nicht weiter verkauft werden kann. Das Neufahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen werden. Das Altfahrzeug muss mindestens neun Jahre alt sein und mindestens ein Jahr auf den Antragsteller schon zugelassen gewesen sein. Die Prämie ist bis zum 31.12.2009 begrenzt. Nun noch etwas ganz Wichtiges. Aus europarechtlichen Gründen ist die Beschränkung der Abwrackprämie auf in Deutschland hergestellte oder gekaufte Fahrzeuge nicht zulässig. Soll heissen, dass der Neu- oder Jahreswagen auch aus dem Ausland kommen kann. Die sogenannte Umweltprämie gilt also auch für Re-Import-Fahrzeuge aus dem Ausland.

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