Berichte über

17. Aug. 2009

Als ob Hartz IV nicht schon betragsmäßig gering genug wäre. So kommt es noch härter. Denn die Abwrackprämie mindert Hartz IV. Die Abwrackprämie gibt es beim Neukauf eines PKW und der gleichzeitigen Verschrottung eines Alt-PKW`s. Dies erfuhr ein Hartz IV Empfänger und, weil er nicht wollte, dass die Abwrackprämie auf sein Arbeitslosengeld II angerechnet wird, klagte er vor dem Landessozialgericht. Allerdings bekam er dort nicht Recht. Denn das Gericht begründete seine Entscheidung gegen ihn damit, dass die Abwrackprämie den Empfänger dermaßen begünstigt, dass weitere Leistungen nicht gerechtfertigt sind.

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