Am 01. Januar diesen Jahres trat die Abgeltungsteuer in Kraft. Die Kreditinstitute müssen von allen Kapitalerträgen einen einheitlichen Steuersatz in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an das Finanzamt abführen. Dabei bleibt der einheitliche Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Ledige und 1602 Euro für Verheiratete steuerfrei. Allerdings muss man dazu dem Bankinstitut einen Freistellungsauftrag vorlegen. Das gilt auch für die Bausparkassen. Die Abschaffung der 12-monatigen Spekulationsfrist bringt seitens der Abgeltungsteuer hinsichtlich der Geldanlagen in Fonds wichtige Änderungen. So wird auf Veräußerungsgewinne eine Steuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gleich bei Veräußerung ohne Spekulationsfrist fällig. Die alte Regelung gilt nur noch für Fondsanteile, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden. Hier bleiben Veräußerungsgewinne nach Ablauf von 12 Monaten steuerfrei. Union Investment hat zum Beispiel die meisten Depots mit einem Fondssparplan gedoppelt, damit unterschiedliche Besteuerungen von Fondsanteilen innerhalb eines Depots vermieden werden können. Der Kunde kann somit selbst im Einzelfall entscheiden, ob er Anteile aus dem alten oder dem neuen Bestand verkaufen möchte.
Von Alex |