Die Anlage KAP ist bei der jährlichen Steuererklärung ein Bestandteil. Nicht jeder muss sie ausfüllen. Wir von steuersparmodellschiffsbeteiligungen.com wollen erläutern, für wen es zwingend und sinnvoll ist, die Anlage KAP bei der Steuererklärung auszufüllen. Der Fiskus bekommt von Gewinnen, die den Sparerpauschbetrag von 801 Euro bei Alleinstehenden und von 1602 Euro bei Ehepaaren übersteigen, 25 % Abgeltungsteuer. In diesen Fällen müssen die Anleger bei der Steuererklärung keine Anlage KAP mehr einreichen. Doch auch in diesen Fällen kann es sich lohnen, sich die Arbeit zu machen und die Anlage für Kapitaleinkünfte auszufüllen. Nämlich dann, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt. Dies ist bei einem Einkommen vom maximal 15.000 Euro, bei Ehepaaren 30.000 Euro, der Fall. Dann erstattet nämlich das Finanzamt die Differenz zu 25 %. Auch die Personen, die der Bank keinen oder einen zu hohen Freistellungsauftrag erteilt haben, sollten die Anlage KAP abgeben. Wer in seiner Steuererklärung außergewöhnliche Belastungen, wie Ausgaben für Zahnersatz, Medikamente oder eine Brille geltend macht oder bedürftigen Personen Unterhalt bezahlt, der muss seine Zinsen, Dividenden und Kursgewinne auflisten. Ebenso bei der Ermittlung von Einkünften und Bezügen eiens volljährigen Kindes in Ausbildung im Zusammenhang mit dem Kindergeld.
Am 01. Januar diesen Jahres trat die Abgeltungsteuer in Kraft. Die Kreditinstitute müssen von allen Kapitalerträgen einen einheitlichen Steuersatz in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an das Finanzamt abführen. Dabei bleibt der einheitliche Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Ledige und 1602 Euro für Verheiratete steuerfrei. Allerdings muss man dazu dem Bankinstitut einen Freistellungsauftrag vorlegen. Das gilt auch für die Bausparkassen. Die Abschaffung der 12-monatigen Spekulationsfrist bringt seitens der Abgeltungsteuer hinsichtlich der Geldanlagen in Fonds wichtige Änderungen. So wird auf Veräußerungsgewinne eine Steuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gleich bei Veräußerung ohne Spekulationsfrist fällig. Die alte Regelung gilt nur noch für Fondsanteile, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden. Hier bleiben Veräußerungsgewinne nach Ablauf von 12 Monaten steuerfrei. Union Investment hat zum Beispiel die meisten Depots mit einem Fondssparplan gedoppelt, damit unterschiedliche Besteuerungen von Fondsanteilen innerhalb eines Depots vermieden werden können. Der Kunde kann somit selbst im Einzelfall entscheiden, ob er Anteile aus dem alten oder dem neuen Bestand verkaufen möchte.