Franchise ist eine Geschäftsidee, die der jeweilige Erfinder gegen eine Gebühr verkauft. Der Erfinder wird mittels eines Vertrages am Umsatz beteiligt und der Franchise-Nehmer darf die Idee dafür nutzen. Es gibt mittlerweile eine Menge bekannte und erfolgreiche Modelle. Dazu zählen neben TUI und McDonald`s auch Boutiquen oder die Schülernachhilfe. Erfolgreiche Geschäftsmodelle von anderen zu übernehmen kostet Geld. Der Einstieg bei bekannten Unternehmen kostet logischerweise viel Geld. Sind die Firmen unbekannter, verlangen sie deutlich weniger für die Nutzung ihrer Geschäftsidee. Informationen zu einer Existenzgründung erhält man bei der Agentur für Arbeit oder unter www.kfw-mittelstandsbank.de. Ist man sich über die Geschäftsbedingungen einig geworden, so wird ein Vertrag abgeschlossen. Diesen sollte man vor der Unterzeichnung von einem auf Franchise spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Aufpassen muss man, wie überall, auch hier natürlich. Denn auch auf diesem Gebiet gibt es unseriöse Anbieter. Man erkennt sie in der Regel an Chiffre-Angeboten und übertriebenen Gewinnversprechen, wie zum Beispiel “50.000 Euro im Monat”. So haben die seriösen Franchise-Geber ihr Projekt selbst betrieben, sie bieten Schulungen an und stellen Erfahrungsberichte anderer Franchise-Nehmer zur Verfügung. Mit Franchise selbständig werden, warum nicht?
Ein bei einer Fluglinie angestellter Steward wollte seinen Spanisch-Sprachkurs in Mexiko als Werbungskosten absetzen. Er machte seine jährliche Steuererklärung und setzte die angefallenen Kosten in Höhe von 500 Euro als Werbungskosten an. Den Kurs musste er bei seinem Arbeitgeber nachweisen, weil er Chefsteward werden wollte und als Voraussetzung musste er dafür eine weitere Fremdsprache nachweisen. Fraglich war dabei der Ort, den er für die Durchführung des Spanien-Sprachkurses gewählt hatte. Er hatte im Rahmen eines Bildungsurlaubes einen vierwöchigen Spanisch-Kurs an einer Sprachschule in Cancun in Mexiko belegt. Diese Aufwendungen erkannte das Finanzamt nicht an und der Steward klagte dagegen. Er argumentierte seinen Einspruch damit, dass der Bildungsurlaub im Rahmen des Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetzes statt fand. Weiterhin handelte es sich bei der Sprachschule um eine anerkannte Sprachschule in Cancun. Und er hatte Stunden- und Kurspläne als Nachweis für die beruflich veranlasste Reise vorgelegt. Es handelte sich dadurch nicht um die Befriedigung von privaten Interessen, wie die Finanzbeamten für die Ablehnung argumentierten. Die Richter gaben dem Steuerpflichtigen in ihrem Urteil Recht. Ein Sprachkurs darf nicht alleine deswegen als Werbungskosten abgelehnt werden, weil er im Ausland statt findet. Eine Sprache könne in dem betreffenden Land sogar effizienter gelernt werden. Zudem waren die Kosten dafür geringer als für einen Sprachkurs innerhalb der EU.
Eine durchaus berechtigte Frage: Muss man eine Steuererklärung bei Rente plus Nebenjob abgeben? Eine Frau erhält eine monatliche Rente in Höhe von knapp 1400 Euro. Sie hat sich schon informiert und vom Finanzamt dann die Auskunft bekommen, dass sie keine Steuererklärung einreichen muss. Aber, was ist, wenn diese Frau noch einen Nebenjob für monatlich 300 Euro ausübt? Muss sie dann eine Steuererklärung abgeben und Steuern zahlen und muss sie sich für diese Berufstätigkeit eine Lohnsteuerkarte auf der zuständigen Gemeinde besorgen? Nein, sie benötigt keine Lohnsteuerkarte. Der Nebenverdienst muss zudem auch nicht dem Finanzamt gemeldet werden, sofern es sich um einen Minijob handelt. In diesem Fall führt nämlich der Arbeitgeber eine Pauschale für Lohnsteuer und Sozialabgaben, das sind zusammen 30 %, an die Minijob-Zentrale ab.
Folgender Fall: ein Mann ist dieses Jahr 82 Jahre alt geworden und möchte sich jetzt seine vor 8 Jahren abgeschlossene private Rentenversicherung auszahlen lassen. Soweit, so gut. Doch wie wird die Auszahlung der privaten Rentenversicherung besteuert? Bekommt er die gesamte Rente ausbezahlt oder wird Steuer einbehalten? Wenn er das Geld als einmalige Summe ausbezahlt bekommt, dann werden auf den Überschuss 25 % Abgeltungssteuer fällig. Der Überschuss ist die Auszahlung abzüglich der geleisteten Beiträge. Wird dahingegen das Geld aus der privaten Rentenversicherung als lebenslange Rente überwiesen, dann unterliegt diese der Besteuerung nach dem Ertragsanteil. Die Höhe des Ertragsanteils hängt vom Alter bei Auszahlungsbeginn ab. Bei dem 82-jährigen Mann wären das nur 7 %.
Die Anlage KAP ist bei der jährlichen Steuererklärung ein Bestandteil. Nicht jeder muss sie ausfüllen. Wir von steuersparmodellschiffsbeteiligungen.com wollen erläutern, für wen es zwingend und sinnvoll ist, die Anlage KAP bei der Steuererklärung auszufüllen. Der Fiskus bekommt von Gewinnen, die den Sparerpauschbetrag von 801 Euro bei Alleinstehenden und von 1602 Euro bei Ehepaaren übersteigen, 25 % Abgeltungsteuer. In diesen Fällen müssen die Anleger bei der Steuererklärung keine Anlage KAP mehr einreichen. Doch auch in diesen Fällen kann es sich lohnen, sich die Arbeit zu machen und die Anlage für Kapitaleinkünfte auszufüllen. Nämlich dann, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt. Dies ist bei einem Einkommen vom maximal 15.000 Euro, bei Ehepaaren 30.000 Euro, der Fall. Dann erstattet nämlich das Finanzamt die Differenz zu 25 %. Auch die Personen, die der Bank keinen oder einen zu hohen Freistellungsauftrag erteilt haben, sollten die Anlage KAP abgeben. Wer in seiner Steuererklärung außergewöhnliche Belastungen, wie Ausgaben für Zahnersatz, Medikamente oder eine Brille geltend macht oder bedürftigen Personen Unterhalt bezahlt, der muss seine Zinsen, Dividenden und Kursgewinne auflisten. Ebenso bei der Ermittlung von Einkünften und Bezügen eiens volljährigen Kindes in Ausbildung im Zusammenhang mit dem Kindergeld.
Bundestag und Bundesrat haben der Erhöhung des Schonvermögens für die Altersvorsorge bei Empfängern von Arbeitslosengeld II, sogenannte Hartz-IV-Empfänger, zugestimmt. Konkret wurde der Betrag von bisher 250 Euro auf künftig 750 Euro pro Lebensjahr erhöht. Bisher war es so, dass man als bedürfitg geldten musste, um Anspruch auf Hartz IV als langzeitarbeitsloser zu haben. Voraussetzung dabei: die Rücklagen mussten bis auf ein bestimmtes Schonvermögen aufgebraucht sein. Mit der jetzigen Verdreifachung des Freibetrages für die private Altersvorsorge dürfen Betroffene nun mehr erspartes Geld behalten. Das Schonvermögen für Arbeitslose ist erhöht worden. Es muss so lange angelegt sein, dass es erst mit Eintritt in den Ruhestand verfügbar ist. Dazu kommt, dass bei der Anrechnung der allgemeine Grundfreibetrag von 150 Euro je Lebensjahr frei bleiben muss. Ebenso für nowendige Anschaffungen 750 Euro pro person, sowie Vermögen, das mit dem Riestervertrag angespart wurde, dazu ein Auto mit einem maximalen Wert von 7500 Euro und eine selbstgenutzte Immobilie. Ein Fortschritt für alle Hartz-IV-Empfänger, die unverschuldet in diese Situation kamen. Schmarotzer gibt es hier wie überall allerdings auch.
Am 11. Juni wird es soweit sein. Durch eine neue EU-Richtlinie kann man Ratenkredite leichter kündigen. Ab diesem Datum soll sowohl die teilweise als auch die vollständige Auflösung des Darlehensvertrages ab dem ersten Tag nach der Auszahlung möglich sein. Ratenkredite zeigen seit vielen Jahren große Beliebtheit bei den Kunden. Warum auch nicht! Ganz schnell kann man sich mit einem Ratenkredit einen Traum erfüllen. Der Traum vom lang ersehnten Urlaub in den Süden, ein neues Auto oder ein neues Wohnzimmer. Doch diese Kredite sind nicht nur teuer, sondern man sie auch nur schwer vorzeitig ablösen. Das könnte ja der Fall sein, wenn man von anderer Stelle Geld bekommen hat oder bei einer anderen Bank bessere Zinskonditionen erhalten könnte für den Kredit. Genau für diese Fälle kommt die neue EU-Richtlinie, die ab dem 11. Juni in Kraft treten wird, genau richtig. Konnte man bislang frühestens nach einem halben Jahr einen Ratenkredit kündigen, so soll das nun sofort nach der Auszahlung möglich sein. Doch auch hier gibt es, wie eigentlich überall, einen Haken. Für die Kündigung des Kredits darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung bis zu 1% der vorzeitig zurückgezahlten Summe von dem Kreditnehmer verlangen. Und - die neue EU-Richtlinie hat nicht für alle Kredite Gültigkeit. Davon ausgenommen sind Immobilienkredite und alle Darlehen, die vor dem besagten Datum, dem 11. Juni 2010, abgeschlossen worden sind.