Berichte über

22. Feb. 2010

Für Hunde müssen Steuern bezahlt werden, die sogenannte Hundesteuer. Sie ist eine Abgabe, die das Halten von Hunden zu privaten Zwecken im Gemeindegebiet besteuert. Die Gesetzgebungskompetenz der Länder sieht aber in Artikel 105 Abs. 2a GG nur eine Steuer für das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu privaten Zwecken vor. Hundezüchter zahlen keine Hundesteuer. Wenn die Hundezucht beim Finanzamt angemeldet ist und dort auch alle Einnahmen, wie etwa der Verkauf von Welpen, und die Ausgaben für die Pflege und Unterbringung der Tiere erklärt werden, dann handelt es sich bei der Hundehaltung um ein Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht. Es ist somit keine Liebhaberei mehr und der Hundezüchter wird von der Hundesteuerzahlung befreit.

22. Feb. 2010

Die Riester-Förderung im Wohneigentum ergibt sich aus dem Eigenheimrentengesetz. Damit wird die selbstgenutzte Wohnimmobilie in die staatlich geförderte Altersvorsorge aufgenommen. Denn, es ist doch so, dass das mietfreie Wohnen im Alter vergleichbar mit einer Geldrente ist. Seit 2010 ist Wohn-Riestern für Immobilienkäufer deutlich attraktiver geworden. Der Grund: Wohn-Riester gibt es seit 2010 ohne Spargrenze. Die sogenannte Entnahmegrenze für Altverträge ist weggefallen. Bisher war es so gewesen, dass Riester-Sparer für bis 3008 abgeschlossene Verträge mindestens 10000 Euro haben mussten, um ihr Sparvermögen in eine Immobilienfinanzierung umlenken zu können. So sieht es nun ab 2010 so aus, dass auch kleinere Guthaben in die eigenen vier Wände gesteckt werden können. Na, denn mal los!

15. Feb. 2010

Ohnehin ist die Trennungszeit eine unschöne Zeit. Mann und Frau haben sich entschieden, sich scheiden zu lassen und leben nun in der Trennungszeit. Aber wie sieht es während der Trennungszeit mit der Zugewinngemeinschaft aus. Lebt man auch dann noch in dieser, obwohl man schon verschiedene Haushalte hat? Die Zugewinngemeinschaft endet erst, wenn der Scheidungsantrag zugestellt wurde durch das Gericht. Damit ist fakt, dass ein Vermögenserwerb während der Trennung noch zum Zugewinn zählt. Der Zugewinn zählt bis zur Scheidung. Will man das verhindern, sollte man vor dem Notar einen Ehevertrag abschließen und die Gütertrennung beantragen.

12. Feb. 2010

Zählen Sie auch zu den Leuten, die noch die gute, alte D-Mark zu Hause haben. Wenn Sie sich nun entschließen, sich von der alten Währung zu trennen, dann können Sie die D-Mark bei der Deutschen Bundesbank eintauschen. Nach Expertenmeinung der Deutschen Bundesbank lagern immer noch Milliarden in deutschen Haushalten. Mittlerweile sind 8 Jahre seit der Einführung des Euro vergangen. Zwingend muss man das Geld nicht umtauschen, aber es ist gut zu wissen, dass es noch Möglichkeiten gibt, das Geld in Euro umzutauschen. In allen Filialen der Bundesbank, insbesondere zu finden in größeren Städten wie Berlin, Leipzig, Erfurt und Magdeburg, ist es kostenlos möglich und es gilt sowohl für Münzen in unbegrenzter Höhe als auch für Banknoten. In Deutschland besteht für den Umtausch keine Frist, in einigen, anderen Euro-Ländern sehr wohl.

10. Feb. 2010

Manche Krankenkassen haben ihre Mitteilungen zur Erhöhung des Beitrages von 14,9 % um einen Zusatzbeitrag schon an ihre Mitglieder verschickt. Es sind nicht wenige Krankenkassen, die zu diesem Mittel greifen, da bei ihnen, wie sie sagen, durch gestiegene Ausgaben, wie Ärztehonorare, Krankenhäuser und Medikamente das Geld knapp wird. So soll die Verteilung der Qualität der Versorgung aufrecht erhalten werden. Und spätestens ab dem Jahr 2011 werden alle Krankenkasse diesen Zusatzbeitrag erheben. Hat ein Mitglied ohnehin sich schon mit einem eventuellen Krankenkassen Wechsel befasst, so ist nun ein Sonderkündigungsrecht beim Zusatzbeitrag der Krankenkassen möglich. Und dies unabhängig davon, wie lange man bereits bei der Kasse schon ist. Die Frist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Ausgenommen davon sind Versicherte mit einem Wahltarif mit Selbstbeteiligung. Während der Kündigungsfrist muss der Versicherte den Zusatzbeitrag nicht mehr zahlen. Trotzdem gilt es genau abzuwägen, ob allein der Zusatzbeitrag der Krankenkasse ein Grund sein kann, von einer Krankenkasse weg zu gehen, mit der man ansonst sehr zufrieden ist.

1. Feb. 2010

Wer seine Einkommensteuererklärung selbst erstellen kann – gut! Wer sich aber nicht ganz sicher ist, der sollte einen Fachmann zu Rate ziehen. Das kann ein Steuerberatungsbüro sein, aber auch ein Lohnsteuerhilfeverein. Der Lohnsteuerhilfeverein erstellt die Einkommensteuererklärung gegen einen Mitgliedsbeitrag. Dieser ist gestaffelt nach den Jahreseinnahmen des Steuerpflichtigen, angefangen bei ca. 50 Euro bis ca. 250 Euro bei Jahreseinnahmen über 80000 Euro. Was darf der Lohnsteuerhilfeverein für Tätigkeiten ausüben? Er darf die Einkommensteuererklärung erstellen bei ausschließlich folgenden Einkünften: Nichtselbständiger Arbeit, Renten, Pensionen, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Unterhaltsleistungen und zusätzlich bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, bei Vermietung und Verpachtung, bei Spekulationsgeschäften, sofern diese einen Betrag von 13000 Euro bei Alleinstehenden und 26000 Euro bei Verheirateten und Zusammenveranlagung. Weiterhin berät der Lohnsteuerhilfeverein bei Kindereldsachen und der Riester-Rente im Rahmen einer Mitgliedschaft. Das Service-Paket für einen Jahresbeitrag umfaßt die Erstellung und Abgabe der Steuererklärung, die Steuebescheidprüfung, wenn nötig, das Einspruchschreiben, die Klage und auch die ganzjährige Beratung. Man möchte sagen ein Rundumpaket. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

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