Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat in einem Eilverfahren entschieden, dass ein Hartz IV Empfänger das Recht auf eine eigene Wohnung hat. Die Behörde darf nicht auf eine Obdachlosenunterkunft verweisen, wenn ein Hartz IV Empfänger aus dem Zimmer in einem Übergangsheim, das ihm zugewiesen worden war, auszieht und eine eigene Wohnung anmietet. Das steht ihm zu und die Behörde muss ihm die Mietkosten in voller Höhe erstatten, nicht nur die Höhe der Miete für das Zimmer im Übergangsheim. Natürlich darf es nicht die teuerste Wohnung sein, dann darf laut Gericht die Behörde einen Teil der Miete einbehalten. Dieses Urteil wird viele Hartz IV Empfänger freuen.
Künftig wird das Abgas bei der Hauptuntersuchung, kurz HU, mit geprüft. Das bedeutet das Aus für die Abgas-Plakette ab 2010. Und so werden seit Anfang diesen Jahres keine Extra-Plaketten für die Abgas-Untersuchung, kurz AU, mehr auf das vordere Kennzeichen am Auto geklebt. Die AU-Plakette entfällt, sie sind überflüssig geworden. Die abgelaufenen Plaketten werden vom Prüfer entfernt und nicht mehr ersetzt werden. Statt dessen kommt auf die Lücke eine weiße Blankoplakette. Nun die schlechte Nachricht. Der TÜV-Termin wird dadurch nicht billiger. Die Prüfer werden ja weiterhin Untersuchungen durchführen, ob die Schadstoffwerte innerhalb der Abgas- und Schadstoffnorm bleiben. Diese Leistung muss auch berechnet werden, jetzt ab 2010 wird diese Leistung allerdings mit der HU zusammen berechnet.
Wenn bei einem Sterbefall ein Testament vorliegt, dann sollte alles geregelt sein. Was aber, wenn der darin eingesetzte Alleinerbe vor dem Testaments-Inhaber stirbt und er das Testament nicht ändert? Was ist dann, wenn diese Person stirbt? In diesem Fall setzt die gesetzliche Erbfolge ein. Sprich der Ersatzerbe kommt zum Zug. Zur Veranschaulichung wollen wir von steuersparmodellschiffsbeteiligungen.com Ihnen ein Beispiel machen: Ein Vater setzt sein erwachsenes Kind als Alleinerbe im Testament ein. Dieser Alleinerbe hat selbst auch ein Kind. Nun stirbt allerdings der Alleinerbe vor dem Vater und der Vater ändert das Testament nicht. Wenn der Vater in seinem Testament keinen Ersatzerben benannt hat, dann ist das Kind des ursprünglich eingesetzten Erben nun der Ersatzerbe.
Das Kindergeld wurde für jedes Kind um 20 Euro pro Monat erhöht. Auch der Kinderfreibetrag ist ab diesem Jahr angestiegen. Und es gibt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Der Unterhalt für Kinder steigt 2010. Gemeint sind Scheidungskinder. Der Unterhalt steigt im Durchschnitt um 13 %. Nachzulesen ist der jeweilige Unterhaltsbetrag in der neuen Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle ist eine Übereinkunft von Oberlandesgerichten und dem Familiengerichtstag für den Unterhaltsbedarf. Sie dient als Richtschnur für die Gericht, selbst hat sie keine Gesetzeskraft. Normalerweise wird die Düsseldorfer Tabelle alle 2 Jahre geändert. Dass sie nun nach einem Jahr schon geändert wurde, liegt an dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz und den darin enthaltenen Zuschlägen zum Kindergeld und dem Kinderfreibetrag. Dadurch wird das Existenzminimum der Kinder geändert. Die Düsseldorfer Tabelle ist in Einkommensstufen und Altersstufen eingeteilt. Solange sich Kinder in der Ausbildung befinden, muss Kindesunterhalt bezahlt werden. Dem unterhaltspflichtigen Elternteil muss ein sogenannter Selbstbehalt nach Zahlung des Unterhaltes bleiben. Dieser beträgt derzeit 900 Euro im Monat. Zu diesem Selbstbehalt wird im Sommer ein Grundsatzurteil erwartet. Dann kann es sein, dass sich die Düsseldorfer Tabelle wieder ändert.
Kurz und knapp! Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen bleiben im neuen Jahr 2010 unverändert. Der allgemein gültige Beitragssatz beträgt somit 14,9 %. Der Arbeitnehmer-Anteil beträgt weiterhin 0,9 % mehr als der Arbeitgeber-Anteil. Der Beitrag zur Pflegeversicherung bleibt auch im neuen Jahr 2010 mit 1,95 % gleich. Kinderlose Arbeitnehmer zahlen ab dem 23. Lebensjahr einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 %. Zumindest vorläufig. Einige Kassen haben schon angekündigt, dass dieser Beitragssatz wohl nicht reichen wird. Ob allerdings Zusatzbeiträge erhoben werden, entscheidet jede Krankenkasse für sich allein. Dabei werden die Krankenkassen bestrebt sein, ihre Mitglieder nicht mit zusätzlichen Kosten zu belasten.
Besser, wenn man vorher bei seiner Krankenkasse nachfragt. Ansonsten könnte man überrascht sein, wenn der Zahnarzt einem eine Rechnung über die durchgeführte, professionelle Zahnreinigung schickt. Auf die Frage, ob die Krankenkassen die professionelle Zahnreinigung zahlen, muss man ganz klar nein antworten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung grundsätzlich nicht. Diese Leistung ist nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Einmal pro Kalenderjahr ist die Zahnsteinentfernung als Kassenleistung kostenfrei. Dann sollte man wenigstens diese Art der Zahnreinigung in Anspruch nehmen.
Die Politik hatte im Sommer ein Gesetz zur Stärkung der Anlegerrechte beschlossen. Die darin enthaltene Protokollpflicht der Banken trat jetzt zum 1. Januar 2010 als Neuregelung für Sparer in Kraft. Danach sind alle Banken und Finanzdienstleister dazu verpflichtet, den Inhalt jeder Anlageberatung genau zu dokumentieren. Es soll dadurch künftig zu keinen Fehlberatungen mehr kommen oder, wenn es doch zu einer Fehlberatung gekommen ist, dann soll diese mit Hilfe des Protokolls leichter vor Gericht beweisbar sein. In dem Beratungsprotokoll der Banken sollen die Anlagewünsche des Sparers ebenso stehen, wie die Empfehlungen des Beraters. Noch vor dem Vertragsabschluss bekommt der Kunde die Niederschrift überreicht, damit er prüfen kann, ob die Beratung richtig wiedergegeben wurde. Damit kann der Kunde von dem Vertragsabschluss Abstand nehmen, wenn in dem Protokoll Angaben stehen, die im Gespräch nie gefallen sind oder nicht richtig wieder gegeben wurden. Das gilt auch für Finanzberatungen am Telefon. Hier muss dem Kunden die Dokumentation unverzüglich danach zugeschickt werden. Erkennt der Kunde, dass das Protokoll nicht dem geführten Gespräch entspricht, dann kann er von seinem einwöchigen Rücktrittsrecht Gebrauch machen.