Berichte über

31. Dez. 2009

Wieder geht ein Jahr zuende. 2009 wird vorbei sein und 2010 wird beginnen. Viel hat sich ereignet - Gutes wie Schlechtes. Die Finanz- und Wirtschaftskrise ist ebenso wie der Ausbruch der Schweinegrippe in aller Munde. Wie wird das neue Jahr 2010 starten? Einen Rückblick und eine Vorschau zum Jahreswechsel soll zeigen, wie es uns von steuersparmodellschiffsbeteiligungen.com ergeht. Zunächst möchten wir uns bei allen treuen Lesern bedanken. Wir werden bemüht sein, Sie auch im kommenden Jahr ebenso wie im vergangenen Jahr mit interessanten Artikeln zu versorgen. Alles rund um die Themen Banken, Steuern, Familien, Gedichte, Geld und Steuersparmodelle wollen wir bearbeiten. Nun wünschen wir allen einen guten Rutsch in das neue Jahr 2010, verbunden mit Wünschen für die Gesundheit und den Erfolg.

31. Dez. 2009

Eine gute Nachricht zum Jahresende wollen wir von steuersparmodellschiffsbeteiligungen.com unseren treuen Lesern nicht vorenthalten. Ab 2010 wird der Kinderfreibetrag und das Kindergeld erhöht. Grund dafür ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das im Januar 2010 in Kraft tritt. Die Entlastungen für Familien sehen eine Erhöhung des Kinderfreibetrages vor. Er steigt von bisher 6024 Euro auf 7008 Euro. Das Kindergeld wird für jedes Kind um 20 Euro erhöht. Es wird einkommensunabhängig bezahlt. So erhalten Eltern für das erste und zweite Kind ab 2010 statt bisher 164 Euro nun 184 Euro, für das dritte Kind sind es 190 Euro und ab dem vierten Kind bekommt man künftig 215 Euro.

28. Dez. 2009

Die Schufa ist die Schutzgemeinschat für die allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa. Sie speichert die Daten von jedem Verbrauer, der ein Konto hat. Jeder muss die Schufa-Klausel unterzeichnen, der einen Handyvertrag abschließt oder einen Verbraucherkredit beantragt.
Gespeichert werden der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum und das Geschlecht. Die Schufa bekommt die Daten von den Banken, den Telefonunternehmen und den Versandhäusern. Damit werden sie berechtigt, bei der Schufa Daten über den Antragsteller abzurufen. Die Schufa verwaltet den Finanz-Status der Bürger.
Wird die Schufa-Klausel nicht unterschrieben, so wird meist die Konto-Eröffnung oder die Kreditaufnahme abgelehnt. Die Kreditwürdigkeit des Kunden wird aus allen Daten von der Schufa ermittelt. Das nennt man dann den Scorewert oder den Punktewert. Der Verbraucher ist um so kreditwürdiger, je höher der Wert ausfällt.

21. Dez. 2009

ELSTER - die elektronische Steuer Erklärung ist die kostenlose Software der Finanzverwaltung zur elektronischen Abgabe der Steuererklärungen. Elektronisch übermittelt werden können die Einkommensteuererklärung, die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die Lohnsteuer-Anmeldungen und die Lohnsteuerbescheinigungsdaten der Arbeitgeber für das entsprechende Jahr. Die Software kann unter www.elsterformular.de herunter geladen werden oder als CD im Finanzamt abgeholt werden.  Neueste Informationen erhält man auf der Internetadresse www.elster.de. Durch die Übernahme der Vorjahresdaten wird die Eingabe im Folgejahr vereinfacht. Durch eine Plausibilitätskontrolle erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit der Eintragungen. Die Eingabe der Daten in die Steuerformulare erfolgt direkt am Bildschirm. Hier wird man durch eine Hilfefunktion unterstützt, damit auch ja nichts schief geht. Die Daten werden als verschlüsselte Steuerdaten über das Internet gesichert übermittelt. Damit erfolgt eine papierlose Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Lohnsteuer-Anmeldung, ebenso der Lohnsteuerbescheinigungsdaten. Bei der Einkommen-, der Umsatzsteuer- und der Gewerbesteuererklärung verhält es sich so, dass die Abgabe papierlos mit elektronischem Zertifikat erfolgen kann oder alternativ papiergebunden mit elektronischer Übermittlung. Zusätzlich erfolgt der Ausdruck, die Unterschrift und die Einreichung der Steuererklärung bei dem Finanzamt. Übermittelt man unter Anfügung eines elektronischen Zertifikats als Signatur, dann muss man sich vorher unter www.elsteronline.de registrieren. Erstellt man seine Steuererklärung über ELSTER, so bekommt man eine Berechnung der voraussichtlichen Steuer im Programm. Es gibt sicherlich weniger Rückfragen seitens des Finanzamtes und übermittelte Steuererklärungen via ELSTER werden vom Finanzamt vorrangig bearbeitet. Ein wichtiger Aspekt, wenn man mit einer Steuererstattung rechnet.

14. Dez. 2009

Mancher ist völlig erstaunt, wenn er vom Vermieter Post erhält mit einem Schreiben über eine Mieterhöhung. Lange gab es keine Mieterhöhung mehr und dann gleich so viel? Darf der Vermieter das? Grundsätzlich sind Mieterhöhungen erlaubt. Allerdings - und jetzt kommt es - allerdings muss der Vermieter sich dabei an die ortsüblichen Vergleichsmieten halten. Die Mieterhöhung entsprechend der ortsüblichen Vergleichsmiete ist zu akzeptieren. Diese Vergleichsmiete wird im Regelfall über den örtlichen Mietspiegel ausgewiesen. Beim regionalen Mieterbund oder unter www.mietspiegelportal.de bekommt man zum Mietspiegel die richtigen Auskünfte. Der Vermieter muss bei der Mieterhöhung noch darauf achten, dass er innerhalb von drei Jahren die Miete höchstens um 20 % auf einmal anheben darf. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vermieter vorher viele Jahre keine Mieterhöhung durchgeführt hatte. Also wir, von Steuersparmodellschiffsbeteiligungen, würden raten, in jedem Fall bei einer Mieterhöhung eine kompetente Stelle nachzufragen, ob es rechtens ist, in der angegebenen Höhe die Miete zu verändern.

9. Dez. 2009

Der Solidaritätszuschlag wird festgesetzt durch die Bemessungsgrundlage, der festgesetzten Einkommensteuer. Mit dem BMF-Schreiben vom 07.12.2009 steht es nun fest. Laut dem Bundesfinanzministerium wird der Solidaritätszuschlag vorläufig festgesetzt. Auch die obersten Finanzbehörden stimmten zu, dass ab dem Jahr 2005 der Solidaritätszuschlag nur noch vorläufig in den Steuerbescheiden festgesetzt werden soll. Vorreiter dafür war das Finanzgericht Niedersachsen, das mit seiner Entscheidung vom 25.11.2009 den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklärt hatte. Das Bundesverfassungsgericht wird die entgültige Klärung bringen müssen. Vorläufigkeit bedeutet, dass der Steuerbescheid, der jetzt erlassen wird, vorläufig sein wird, was den Solidaritätszuschlag betrifft. Ist der Steuerbescheid schon ergangen und die Einspruchsfrist noch nicht vorrüber, dann sollte ein Einspruch beim Finanzamt eingereicht werden. Dabei muss man sich auf das BMF-Schreiben vom 07.12.2009 berufen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Das Aktenzeichen lautet Az. IV A 3 - S-0338/07/10010.

Links

weitere Beiträge