Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Wohngeld. Bei vielen Familien ist in Zeiten der jetzigen Krise das Geld knapp geworden. Dafür gibt es unter anderem das Wohngeld als den Mietzuschuss vom Staat. Hatten Sie Kurzarbeit oder gar den Job verloren? Betroffene sollten prüfen, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben. Der staatliche Zuschuss kann beim finanziellen Engpass einer Familie helfen. Die Faktoren für den Anspruch auf Wohngeld sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Mietbelastung. Um den Mietzuschuss vom Staat zu erhalten, muss man bei der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung einen Antrag stellen. Bewilligt wird der Mietzuschuss für 12 Monate, danach muss ein neuer Antrag erfolgen. Je nach Gemeinde und der damit verbundenen Höhe der Mieten können auch Familien mit einem Nettoeinkommen von 1900 Euro noch Wohngeld beantragen und erhalten. Also, einfach mal prüfen, auf dem Amt nachfragen und sich helfen lassen oder auch unter der Internetseite www.bmvbs.de nachlesen.
Sie steht im Guiness-Buch der Rekorde. Die längste Burg der Welt! Die Nord-Süd-Ausdehnung liegt dabei bei 1051 Meter. Es handelt sich um die Burganlage in Burghausen im oberbayerischen Landkreis Altötting. Die Burg hat sechs Innenhöfe. Die längste Burg der Welt liegt in Bayern. Wer hätte das gedacht. Das ist ein wahrer Ritterschlag für Bayern. So freute sich auch der Wirtschaftsminister von Bayern. Ausgebaut wurde die Anlage unter den Wittelsbachern vom 12. Jahrhundert an. Zeitweise war die Burg die Residenz der Herzöge von Niederbayern. Das ist doch mal einen Wochenendausflug wert, die längste Burg der Welt in Bayern zu besuchen.
Wer Arbeitslosengeld erhält, hat ohnehin wenig Geld zur Verfügung. Eine wichtige Frage aus steuerlicher Sicht ist dann, ob das Arbeitslosengeld in der Steuererklärung als Einkünfte angegeben und somit versteuert werden muss. Dabei muss man zwischen dem Arbeitslosengeld I und dem Arbeitslosengeld II unterscheiden:
Arbeitslosengeld I ist nach § 3 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei, dennoch muss es in der jährlichen Einkommensteuererklärung in der Anlage N bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eingetragen werden. Es wird nicht voll versteuert, aber es fließt in den Progressionsvorbehalt mit ein.
Das Arbeitslosengeld II, auch als Hartz IV bekannt, wird dagegen anders behandelt. Es stellt eine Leistung für den Lebensunterhalt des Betroffenen dar und ist somit steuerfrei und muss nicht in die jährliche Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Die Mehraufwandsentschädigung, die an Bezieher von Arbeitslosengeld II gezahlt wird, ist ebenfalls steuerfrei.
Das Thema “Steuern” ist und bleibt das beliebteste Thema Deutschlands Bürger. Was kann ich steuerlich sparen, wie muss ich mich verhalten, was gehört in die Steuererklärung alles rein.
Einige Informationen zum Thema Steuern und zur Steuerkarte und Steuererklärung:
Die Steuerkarte, genauer die Lohnsteuerkarte, für Arbeitnehmer darf vom Arbeitgeber nur bei einem Arbeitswechsel ausgehändigt werden. Außerdem sollte man wissen, dass Lohnsteuerkarten in Papierform, letztmalig für 2010 ausgestellt werden. Ansonsten werden bis zum Ende des Jahres oder bis spätestens zum Februar des Folgejahres die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgehändigt. Diese wird benötigt, um seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der Steuererklärung anzugeben.
Eine immer wieder gestellte Frage ist die Frage, ob man auch die 400-Euro-Jobs in der jährlichen Steuererklärung angeben muss. Klare Antwort: Wenn es sich um einen tatsächlichen 400-Euro-Job handelt, das heißt die 400 Euro werden nicht überschritten, so müssen die Einkünfte aus dem 400-Euro-Job nicht in der Steuererklärung zusätzlich zum zu versteuernden Einkommen angegeben werden. Es handelt sich dabei nicht um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Mancher Mieter lässt sich vom Vermieter und dessen Mietverträgen einschüchtern. Beim Auszug macht sich das oft ganz extrem bemerkbar. Der Vermieter verlangt die Renovierung der Wohnung. Der Bundesgerichtshof sagt eindeutig dazu: Geld zurück bei unnötiger Renovierung!
Wenn der Mieter beim Auszug seiner Wohnung seine Wohnung renoviert, und er war dazu gar nicht verpflichtet, dann hat sich der Vermieter ungerechtfertigt bereichert und muss dem Mieter die entstandenen Kosten erstatten. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden. Unwirksame Regelungen, die im Mietvertrag getroffen wurden, sind nicht gültig. Der Mieter musste gar nicht die Wohnung renovieren und deshalb hat er in diesem Fall Anspruch auf Erstattung der Renovierungskosten.
Das ist sicherlich schon bei jedem einmal vorgekommen. Man wird am Wochenende krank und braucht Medikamente von der Apotheke, die einem der Arzt vom Notdienst verschrieben hat. Nun ist es so, dass Apotheken eine Extra-Apothekengebühr verlangen, wenn man außerhalb der regulären Apothekenöffnungszeiten ein Rezept einlösen möchte. Die außerregulären Zeiten sind von 20.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr frühs und an Sonn- und Feiertagen. Während diesen Zeiten verlangen die Apotheken 2,50 Euro als Gebühr. Eine sogenannte Notfallgebühr. Nun unser Hinweis, wie es möglich ist, dass die Krankenkasse die Notfallgebühr der Apotheken zahlt: Wenn Sie darauf achten, dass der Arzt auf dem Rezept das Kästchen “noctu” ankreuzt, dann können Sie sich die Gebühr sparen. Das Kästhen “noctu” bedeutet “eilig”. In diesem Fall wird die Notfallgebühr von den Krankenkassen bezahlt.
Die Bundestagswahl steht vor der Tür. Sollten Sie auch zu den Personen gehören, die ihre favorisierte Partei unterstützen wollen, so tun Sie dies mit einer Spende an die Partei. Genießen Sie dadurch zusätzlich die steuerliche Abzugsfähigkeit. In der nächsten Einkommensteuererklärung können Sie sodann den Spendenbetrag als Sonderausgabe ansetzen und steuerlich abziehen. Eine Spende muss freiwillig und unentgeltlich für steuerbegünstigte Zwecke und an steuerbegünstigte Organisationen geleistet werden. Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien im Sinne des § 2 Parteiengesetz sind steuerlich begünstigt. Diese Zuwendungen werden von der Steuerschuld zur Hälfte abgezogen. Die Steuerersparnis beträgt somit für Alleinstehende bis zu 825 Euro und für Verheiratete bis zu 1.650 Euro nach § 34g Nr. 1 EStG. Zuwendungen über den vollen Betrag in Höhe von 1.650 Euro, beziehungsweise 3.300 Euro hinaus sind bis zu weiteren 1.650 Euro/3.300 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig, gemäß § 10 b Abs. 2 EStG. Für die steuerliche Abzugsfähigkeit müssen folgende Nachweise beim Finanzamt erfolgen: Die geleisteten Spenden an Parteien müssen mit einer Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster nachgewiesen werden. Als Nachweis für die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen an politische Parteien genügt dagegen ohne betragsmäßige Begrenzung der Bareinzahlungsbeleg, der Kontoauszug oder auch nur die Beitragsquittung, gemäß § 50 Abs. 3 EStDV.
Rentner müssen sich auch während der Rente krankenversichern. Dabei können Rentner in einer Betriebskrankenkasse versichert sein. War eine Person während seiner Arbeit in der Betriebskrankenkasse versichert und geht nun in Rente, so kann er bei der Betriebskrankenkasse bleiben. Er muss es aber nicht. Rentner haben freie Kassenwahl. Als Kündigungsfrist gelten zwei Monate. Es müssen zwei Monate zwischen der Kündigung und dem Eintritt in die neue Kasse liegen. Ein Sonderkündigungsrecht gilt, wenn die Krankenkasse die Beiträge erhöht. Dann ist ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse sofort und ohne Einhaltung von einer Kündigungsfrist möglich.
Das Scheidungsrecht ist ab dem September 2009 neu. Einige Punkte wurden neu geregelt. Zum Beispiel das Güterrecht. Die Schulden, die in eine Ehe mit eingebracht wurden, wurden in einer Zugewinngemeinschaft bisher nicht berücksichtigt. Das ist ab dem 01.09.2009 anders, denn nun fließen sie mit ein. Damit kann der Zugewinn für denjenigen, der keine Schulden mit in die Ehe gebracht hat, gerechter berücksichtigt werden. Die Grundlage für alle Berechnungen hat sich auch geändert. Denn nun gilt der Trennungstag als Grundlage für alle Berechnungen und nicht mehr der tag der Zustellung des Scheidungsantrages. Damit soll ganz klar verhindert werden, dass einer der Partner in der Zwischenzeit die Konten plündern kann. Weiterhin ändert sich durh das neue Scheidungsrecht die Rentenanwartschaft. Jeder Partner bekommt ein eigenes Rentenkonto. Früher wurden alle Rentenanwartschaften, die während der Ehe angesammelt wurden, in einen Topf geworfen. Nun entsteht eine gerechtere Verteilung. Interessant zu wissen!
Leben zwei Personen in einer Lebensgemeinschaft stellt sich irgendwann die Frage, wenn ein Kind geboren wird, wo nichteheliche Kinder krankenversichert sind. Ist die Mutter des Kindes selbst gesetzlich krankenversichert und somit Kassenmitglied, dann kann das Kind kostenlos familienversichert sein. Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für den Vater, auch wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Ist der Vater gesetzlich versichert, kann das Kind über seine Krankenkasse in die Versicherung aufgenommen werden. Arbeitslosigkeit spielt hierbei keine Rolle, wichtig ist nur eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse. Zu beachten ist, dass Kinder nicht in die Familienversicherung beitragsfrei aufgenommen werden können, wenn ein Elternteil privat versichert ist oder das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Das ist im Sozialgesetzbuch V in § 10 verankert.
Woolworth, das große und beliebte Billigkaufhaus, ist pleite. Das wurde schon vor Monaten mitgeteilt. Unsicher war, ob für die vielen Filialen Käufer gefunden werden können. Nach Mitteilungen kaufen der Textildiscounter NKD und die Drogeriemarktkette Schlecker etwa 100 Filialen von Woolworth. Zuletzt arbeiteten bei Woolworth in den verkauften Filialen rund 600 Mitarbeiter. Man will schauen, dass fast alle von NKD und Schlecker übernommen werden können. Ob die restlichen Filialen auch verkauft werden können, ist derzeit noch ungewiss. Sicher müssen einige oder etliche geschlossen werden. Man muss nun abwarten, wie die an NKD und Schlecker verkauften Woolworth Filialen weiter geführt werden.
Ebay ist ein Internet-Auktionshaus und Skype eine Internettelefonmöglichkeit. Ebay trennt sich von Skype, an dem es beteiligt war. Beziehungsweise die Mehrheit der Telefontochter Skype wurde für fast 2 Milliarden Dollar an eine Investorengruppe, die von Silver Lake geführt wurd, verkauft. Einen Anteil an Skype von etwa 35 % wollte das Internet-Auktionshaus allerdings behalten. Demnach wird der Marktwert von Skype mit rund ,275 Milliarden Dollar bewertet. Auch Ebay musste die Folgen der Weltwirtschaftskrise spüren. Eine starke Konsumzurückhaltung der Kunden machte sich deutlich breit. Bei dem Telefondienst Skype sind rund eine halbe Milliarde Menschen angemeldet. Nun hat Ebay einen Teil seiner Anteile an der Telefontochter Skype verkauft. Jeder muss eben sehen, wie er am besten durch die Finanzkrise kommt!