Berichte über

31. Aug. 2009

Die Rentner sind weiterhin in Sorge. Wer von den Rentnern muss Steuern zahlen? Rentner und Finanzamt, das passt nicht unbedingt zusammen. Nach durchgeführten Schätzungen muss wohl jeder Vierte der 20 Millionen Rentner in Deutschland künftig Steuern an den Fiskus zahlen.

Es wird damit gerechnet, dass ab Oktober die Briefe der zuständigen Finanzämter bei den Rentnern eintreffen werden. Die Finanzämter haben von den Rentenversicherungen die Bezüge der einzelnen Rentner mitgeteilt bekommen. Für bis zu 4 Jahre kann der Fiskus die Steuererklärung zurück verlangen. Das kann für den einen oder anderen Rentner teuer werden. Insbesondere dann, wenn der Rentner neben der gesetzlichen Rente auch noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Für das Jahr 2009 liegt der Grundfreibetrag bei 7.834 Euro für Alleinstehende. Der doppelte Betrag gilt für Ehepaare. Steuerpflichtig ist der Ertragsanteil der Rente, nicht die volle Rente. Das bedeutet, um ein Beispiel zu nennen, dass derjenige, der 2009 in Rente geht, bis zur Jahresrente in Höhe von 16.626 Euro keine Steuern zahlt. Von den 16.626 Euro sind 58 % steuerpflichtig, davon gehen der Werbungskosten-Pauschbetrag ab und die Sonderausgabenpauschale, sowie die Kranken- und Pflegeversicherung. Damit käme der Rentner unter den Grundfreibetrag.

Wer nun unsicher ist, der kann sich beim Finanzamt direkt oder beim Steuerberater informieren.

31. Aug. 2009

Viele Sparer sind seit der Finanzkrise verärgert. Ihr Vermögen ist nicht mehr da. Grund? Falsche Beratung der Banken bei der Geldanlage. Nun soll deshalb ein neues Gesetz kommen, das die Rechte der Anleger stärkt. Ab sofort gelten im Fall von Schadenersatzansprüchen längere Verjährungsfristen. Die Ansprüche verfallen bei einer falschen Beratung erst nach drei Jahren, nachdem der Schaden eingetreten ist. Die längste Frist, um Ansprüche einzuklagen, steigt jetzt auf 10 Jahre nach Vertragsabschluss. Bisher trat die Verjährung bereits 3 Jahre nach dem Kauf eines Finanzproduktes ein. Außerdem sollen Banken dazu verpflichtet werden, ein Protokoll über jedes Anlagegespräch zu erstellen. Dieses soll dann dem Kunden vor Abschluss des Vertrages übergeben werden, damit er es kontrollieren kann. Die Protokoll-Regelungen werden ab 2010 für die Banken gelten und für mehr Rechte für die Sparer sorgen.

28. Aug. 2009

Wichtige Informationen zu den Minijobs: Erhält man regelmäßig monatlich weniger als 400 Euro, so ist man ein Minijobber. Man bekommt somit brutto für netto ausbezahlt. Dies ist auch dann der Fall, wenn man neben dem Minijob einen sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf hat. Allerdings sollte man diesen Minijob vorher mit dem Arbeitgeber des Hauptberufes abklären. Weiterhin ist wichtig, dass man vom Arbeitgeber des Minijobs bei der Minijob-Zentrale angemeldet wird. So kann man Rentenansprüche erwerben und hat Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wird eine Lohnsteuerkarte vorgelegt, so entsteht bei den Lohnsteuerklassen I, II, III oder IV bis 400 Euro keine Lohnsteuer. Bei den Lohnsteuerklassen V und VI zahlt der Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 2 % und diese kann er auf den Minijobber abwälzen. Auch ein Arbeitsloser kann einen Minijob ausüben. Die Arbeitszeit pro Woche muss unter 15 Stunden beim Arbeitslosengeld I liegen und der Monatsverdienst darf maximal 165 Euro betragen. Beim Arbeitslosengeld II bleibt lediglich ein Nebenverdienst bis zu 100 Euro anrechnungsfrei. Dies unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit. Angebote für Minijobs sind unter www.arbeitsagentur.de zu finden.

28. Aug. 2009

Gerade jetzt in der Wirtschafts- und Finanzkrise versuchen viele Arbeitgeber einige Mitarbeiter zu entlassen. Ohne Grund geht das nicht, speziell bei langjährig Tätigen, und da wird dann schon mal zu dem Mittel der Entschädigung, der sogenannten Abfindung gegriffen. Ein Recht auf eine Abfindung hat man nicht. Die Abfindung gilt als Entschädigung bei Verlust des Arbeitsplatzes. Damit umgeht der Arbeitgeber eine Kündigung, die ansonsten eventuell vor dem Arbeitsgericht landen würde. Die Höhe der Abfindung ist im Kündigungsschutzgesetz festgelegt. Für jedes Jahr betriebszugehörigkeit steht dem Arbeitnehmer eine Abfindung von einem halben Monatsgehalt zu. Das angebrochene Jahr wird komplett dazu gerechnet, wenn mehr als 6 Monate schon vergangen sind. Als Grundlage für die Berechnung wird das Gehalt zum Zeitpunkt der Kündigung genommen. Eine gesetzliche Höchstsumme für die Abfindung gibt es nicht. Steuerfrei sind Abfindungen nicht, dennoch sind Abfindungen, die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, frei von Sozialabgaben.

28. Aug. 2009

Interessante Internet-Adressen für Gratis-Angebote im Internet. Möchte man etwas für seine Bildung tun, sich aber nicht unbedingt Unmengen an Büchern kaufen, so kann man unter der Internet-Adresse www.books.google.de kostenlos Bücher am Computer lesen. Das kostenlose Wörterbuch von Wikipedia für nahezu jede Sprache gibt es unter www.wiktionary.org. Kostenlos telefonieren ist auch über das Internet möglich. Angeboten wird der Service von www.peterzahlt.de und www.skype.com. Kostenlose SMS lassen sich auf www.sms-kostenlos.de verschicken. Frei herunterladen kann man sich den Computer-Viren-Schutz “Avira AntiVir Personal Edition” unter www.free-av.de.

27. Aug. 2009

In der heutigen Zeit kann man schon froh und zufrieden sein, wenn ein Heil- und Kostenplan für Zahnersatz von der zuständigen Krankenkasse genehmigt wird. Auch muss man darauf achten, dass man angibt, wo man den Zahnersatz machen lassen will, ob in Deutschland oder einem anderen Land. Im Ausland ist der Zahnersatz um einiges billiger - ob er auch besser ist, sei dahin gestellt und jedem selbst überlassen. Wichtig zu wissen ist jedenfalls, dass ein genehmigter Heil- und Kostenplan für Zahnersatz sechs Monate gilt! Danach verliert er seine Wirkung und muss neu bei  der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.

27. Aug. 2009

Seit Beginn der Abwrackprämie läuft der Verkauf von Gebrauchtwagen sehr schleppend. Durch die Abwrackprämie verlieren die Gebrauchtwagen an Wert. Kein Wunder, jeder potentielle Käufer schaute nach Neuwagen, denn das war die Voraussetzung für die Abwrackprämie. Verbunden mit der Verschrottung eines alten PKW erhalten die Käufer von neuen Fahrzeugen 2500 Euro. Die gebrauchten Fahrzeuge bleiben auf dem Hof der Autohändler stehen. Als Folge gibt es einen drastischen Preisverfall der Alt-PKWs. Eine Studie wurde beauftragt, die nun festgestellt hat, dass vor allem gebrauchte Fahrzeuge der oberen Mittelklasse innerhalb nur eines Jahres mehrere Tausend Euro an Wert verloren haben. Also, vielleicht doch mal auch nach so einem Auto beim Autokauf schauen. Auch dort kann Geld gespart werden, vielleicht im einen oder anderen Fall sogar mehr als die Abwrackprämie mit 2500 Euro.

17. Aug. 2009

Als ob Hartz IV nicht schon betragsmäßig gering genug wäre. So kommt es noch härter. Denn die Abwrackprämie mindert Hartz IV. Die Abwrackprämie gibt es beim Neukauf eines PKW und der gleichzeitigen Verschrottung eines Alt-PKW`s. Dies erfuhr ein Hartz IV Empfänger und, weil er nicht wollte, dass die Abwrackprämie auf sein Arbeitslosengeld II angerechnet wird, klagte er vor dem Landessozialgericht. Allerdings bekam er dort nicht Recht. Denn das Gericht begründete seine Entscheidung gegen ihn damit, dass die Abwrackprämie den Empfänger dermaßen begünstigt, dass weitere Leistungen nicht gerechtfertigt sind.

17. Aug. 2009

Das Bundessozialgericht hat ein Grundsatzurteil gefällt zum Thema Praxisgebühr. Das Grundsatzurteil besagt, dass die Praxisgebühr rechtens ist. Bis zu 120 Euro Praxisgebühr pro Jahr müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer zahlen. Da privat Versicherte nichts bezahlen müssen, zog ein Mann vor das Gericht. Sein Argument lautete, dass die Sonderabgabe verfassungswidrig sei, weil sie nur Kranke belasten würde. Dem widersprach allerdings das Bundessozialgericht mit dem Gegenargument, dass die Gebühr in Höhe von 10 Euro pro Quartal rechtens sei, weil die Summe aller Zuzahlungen, etwa für die Medikamente, auf 2 % des Einkommens begrenzt ist. Außerdem könne man das gesetzliche mit dem privaten Kassensystem nicht vergleichen.

17. Aug. 2009

Eine Gehaltserhöhung in der heutigen Zeit mit Wirtschafts- und Finanzkrise zu erhalten, ist seltener geworden. Deshalb wollen wir von steuersparmodellschiffsbeteiligungen.com Ihnen Steuer-Spartipps aufzeigen, damit sie über eingesparte Steuern doch noch zu Ihrer Gehaltserhöhung kommen können. Steuerfreie Extras vom Chef für mehr Gehalt. Sie bringen für beide Seiten Vorteile. Wenn die Firma über Zuschüsse den Weg zur Arbeit, die Kinderbetreuung oder den Mittagstisch unterstützt, bleibt dem Arbeitnehmer netto mehr übrig als von einer regulären Gehaltserhöhung. Aber auch der Chef spart auf diese Art und Weise Abgaben und Steuern. Neu als geldwerter Vorteil ist der Gesundheitszuschuss. Der Arbeitgeber kann jährlich bis zu 500 euro für die Gesundheitsvorsorge jedes Mitarbeiters ausgeben. Es fallen auf diesen Betrag weder Steuern noch Sozialabgaben an. Das ist der große Vorteil für beide Parteien. Dabei ist es unabhängig, ob die Gesundheits-Kurse von der Firma oder von außerhalb angeboten werden. Anerkannt wird alles, was auch die Krankenkassen fördern würden, also von Raucherentwöhnung, über Yoga bis zum herkömmlichen Rückentraining.

13. Aug. 2009

Zwischen nahezu 200 Krankenkassen können im Moment die gesetzlich Versicherten wählen. Allerdings müssen sich alle an den Einheitsbeitrag halten. Dennoch gibt es bei den Krankenkassen Unterschiede bei ihren Leistungen. Einige bieten Extras, in verschiedenen Tarifen kann man Geld sparen. Dafür muss man unter Umständen die Krankenkasse wechseln. Wie geht das ohne Probleme? Wenn man mindestens 18 Monate in einer gesetzlichen Krankenkasse war, dann ist der Wechsel zum Ende des übernächsten Monates möglich. Man muss dazu bei der alten Kasse kündigen und der neuen die Bestätigung zuschicken. Etwa 90 % der Kassenleistungen sind gesetzlich vorgegeben. Unterschiede gibt es bei den freiwilligen Leistungen, sowie den Extra- und Service-Angeboten. Verschiedene Krankenkassen bieten sogenannte Bonusprogramme an, mit denen man Geld sparen kann. Da die gesetzlichen Krankenkassen nur den medizinischen Mindeststandard bezahlen, muss man für Sonderleistungen, wie etwa die Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder hochwertigen Zahnersatz eine Zusatzpolice bei Privatversicherungen abschließen.

13. Aug. 2009

Meist ist ein Arbeitsplatzwechsel mit Stress verbunden. Da ist es enorm wichtig, dass man schnell eine neue Arbeitsstelle findet, um finanziell keine Ausfälle zu haben. Deshalb sollte man sorgfältig schauen, dass man alle nötigen Arbeitspapiere zusammen hat. Es handelt sich um Dokumente, die man für die Bewerbung beziehungsweise als Arbeitsbelege für den neuen Arbeitgeber benötigt. Aber welche Arbeitspapiere werden für einen neuen Job benötigt? Wir geben Ihnen eine Liste, nach der sie Ihre Arbeitspapiere zusammentragen können.

1) die Lohnsteuerkarte
2) der Sozialversicherungsausweis
3) die Meldung zur Sozialversicherung
4) eine Arbeits- und Urlaubsbescheinigung
5) die Lohn- und Gehaltsabrechnung
6) das Arbeitszeugnis

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