Es war ein wichtiges Treffen der OECD-Staaten in Berlin jetzt zum Ende des Monates Juni 2009. Im Bundesfinanzministerium in Berlin waren folgende Staaten vertreten: Belgien, Dänemark, Finnland, Island, Italien, Irland, Japan, Kanada, Korea, Luxemburg, Mexiko, Niederlande, Norwegen, Österreich, Spanien, Schweden, die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Es soll künftig mehr Transparenz und ein reger Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten erfolgen. Bei dem Treffen wurden gemeinsam Sanktionen gegen Steueroasen ausgearbeitet. Betroffen von den Sanktionen werden in erster Linie Staaten und Regionen sein, die die Standards der OECD nicht befolgen oder zu spät umsetzen. Die Quellensteuer steht hier an höchster Stelle. Diese Steuer wird unmittelbar an der Quelle der Einkünfte abgezogen und dem Finanzamt weitergegeben. Die Schweiz, Österreich und Luxemburg tragen das Kommunique mit. Weitere Gespräche über das Doppelbesteuerungsabkommen werden folgen. Außerdem einigte man sich darüber, dass nationale Sanktionen auf internationaler Ebene abgestimmt werden.
Um die Zeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten zu überbrücken, betätigen sich viele junge Leute in einer Vollzeitbeschäftigung. Was bedeutet das aber für das Kindergeld? Wird die Grenze der Einkünfte pro Jahr in Höhe von 7680 Euro überschritten, so kann die Kindergeldkasse das Kindergeld für das ganze Jahr versagen. Das Finanzgericht Münster hat am 15.06.2009 mit einem Urteil entschieden, dass die Einkünfte aus der Vollzeitbeschäftigung zwischen zwei Ausbildungsabschnitten nicht kindergeldschädlich sind. Vorausgegangen war, dass die Familienkasse das Kindergeld für das ganze Jahr versagt hatte, weil die Behörde die Zeiten der Vollzeitbeschäftigung und die daraus resultierenden Einkünfte zu den Gesamteinkünften dazu rechnete. Es habe für die Übergangszeit ein Anspruch auf Kindergeld bestanden und daher sei die Hinzurechnung begründet. Das Finanzgericht Münster teilte diese Meinung der Familienkasse nicht. Sie gewährte dem Kläger für die Zeit der Berufsausbildung und ab der Zeit des zweiten Ausbildungsabschnittes Kindergeld zu, nicht jedoch für die Übergangszeit. Aus diesem Grunde muss auch der Verdienst aus der Vollzeitbeschäftigung nicht zum Gesamteinkommen dazugerechnet werden. Somit bleibt die Grenze der Einkünfte unterschritten und es besteht Anspruch auf die Auszahlung von Kindergeld.
Nicht nur der Ehegatte kann beim Tod eines Ehepartners das gemeinsame Vermögen, insbesondere das Haus, die Wohnung und das Geld allein erben. Es können auch andere Personen miterben und dadurch Miteigentümer werden. Das Erbrecht unter Ehegatten sollte schon zu Lebzeiten geregelt werden.
1) Zunächst tritt beim Tod eines Ehegatten die gesetzliche Erbfolge ein. Vorausgesetzt diese wurde nicht durch eine letztwillige Verfügung, wie ein Testament oder ein Erbvertrag, abgeändert. Die Erbfolge sieht dann so aus, dass die Abkömmlinge des Verstorbenen zu 1/2 Erben werden und der überlebende Ehegatte auch zu 1/2. Wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind, dann erbt der Ehegatte 3/4 und die Verwandtschaft des Verstorbenen 1/4.
2) Sind die persönlichen Beziehungen nicht gut zu den Verwandten gewesen, können nun massive Probleme auftreten, denn durch die gesetzliche Erbfolge ist eine Erbengemeinschaft entstanden. Schon zu Lebzeiten des überlebenden Ehegatten kann jeder Erbe die Teilung des Nachlasses entsprechend den genannten Erbteilen verlangen. Dabei kann es ganz schnell bei Grundeigentum zu einer Zwangsversteigerung kommen, wenn man sich nicht anderweitig einig wird.
3) Man sieht, dass ein Testament für solche Fälle extrem von Bedeutung sein kann. Damit kann durchaus die Zukunft des überlebenden Ehegatten gesichert werden.
4) Ein Testament kann handschriftlich verfasst sein. Zur Rechtssicherheit empfiehlt es sich aber, die Beurkundung durch einen Notar in Anspruch zu nehmen. Ein Erbvertrag muss immer notariell beurkundet werden.
Die Riester-Rente ist eine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Es wurde errechnet, dass bereits über 12 Millionen Bürger einen Riester-Vertrag bis Ende des Jahres 2008 abgeschlossen haben. Anlässlich der drohenden oder eigentlich schon bestehenden Rentenlücke eine sehr sinnvolle Investition.
Wichtige Informationen für Riester-Sparer:
1) Junge Riester-Sparer bis 25 Jahre bekommen einen Bonus im ersten Jahr in Höhe von 200 Euro. Er gilt für Sparer demnach, die nach 1982 geboren wurden.
2) Die Eigenheim-Finanzierung kann mittels eines Riester-Darlehens funktionieren. Der Vorteil ist die Zinsersparnis, weil für die Rückzahlung Zulagen und Steuervorteile wie für einen normalen Riester-Sparvertrag bezahlt werden.
3) Bei Riester-Fondssparplänen kann man Steuern sparen. Muss man bei normalen Fonds auf die Kapitalerträge 25 % Abgeltungsteuer an das Finanzamt bezahlen, so muss man beim Riester-Fondssparplan bei Auszahlung nur die Hälfte der Gewinne versteuern, wenn man die staatliche Förderung nicht beantragt. Der Vertrag muss als Voraussetzung mindestens 12 Jahre laufen und der Sparer 60 Jahre oder älter sein. Ungeförderte Riester-Fonds können auch Selbständige abschließen.
4) Bei Geringverdienern, deren Verdienst so niedrig ist, dass sie ergänzend Hartz-IV-Leistungen erhalten, bekommen vom Staat die Beiträge zur Riester-Rente bezahlt. Es läuft so ab, dass die Beiträge vom Arbeitseinkommen zunächst abgezogen werden, dann aber die Differenz der Staat in Form von Arbeitslosengeld II aufstockt.
5) Riester-Verträge werden von Banken, Fondsgesellschaften und Vesicherungen als private Rentenversicherung oder Fonds- oder Banksparpläne angeboten.
Hat es einmal mit den Zähnen angefangen, dass sie Probleme machen, dann hört es auch nicht so schnell wieder auf. Wichtig ist es, schon vorher vorzusorgen mit einer Zahnzusatzversicherung. Diese Art von Versicherung übernimmt die Kosten der Zahnarztrechnungen, die die gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, nicht übernimmt. So kann man enorm Geld sparen durch die Zahnzusatzversicherung. Man sollte bei höheren Rechnungen vorab einen kostenfreien Heil- und Kostenplan von dem Zahnarzt erstellen lassen und bei dem Versicherungsunternehmen zur Prüfung und Beteiligungs-Zusage einreichen.
Seit dem 01.01.2004 werden die Kapitalleistungen in die Beitragspflicht einbezogen. Dazu hat das Bundessozialgericht in allen bisherigen Entscheidungen erklärt, dass die Beitragspflicht der Kapitalleistungen rechtmäßig ist.
Das Bundesverfassungsgericht hatte zwei Verfassungsbeschwerden gegen Urteile des Bundessozialgerichts gar nicht zur Entscheidung angenommen. Auch dieses Gericht ist der Meinung, dass die Erhebung von Beiträgen aus den Kapitalleistungen einer betrieblichen Direktversicherung verfassungskonform ist.
Für Exportgeschäfte ist der Zoll wichtig. Die Zollanmeldung entspricht einer Steuererklärung. Zollrecht ist Steuerrecht. Die Aufgabe des Zolls ist die Erhebung von Abgaben. Der Einfuhrzoll der Europäischen Gemeinschaft für industrielle Produkte liegt bei etwa 3 %. Der Zoll prüft die Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen. Wenn künftig die elektronische Verarbeitung erfolgt, werden sogenannte Plausibilitätsprüfungen erleichtert. Die Kontrolldichte und die Kontrollgenauigkeit erhöhen sich dann vehement. Immer noch steht im Vordergrund die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Produkten und die Verhinderung der Einfuhr von Plagiaten. Es finden in den Firmen regelmäßige Zollprüfungen statt. Ab dem 1. Juli diesen Jahres wird ein wesentliches Merkmal auf dem Weg zur gläsernen Lieferkette wirksam. Ab dem 1.7.2009 dürfen die Ausfuhranmeldungen nur noch elektronisch über das ATLAS-System abgegeben werden. Weiterhin werden Unternehmen in sogenannte Risikoklaseen eingestuft. Wichtig sind ausgebildete Fachkräfte in den Unternehmen, die die Zollmeldungen korrekt erstellen. Die häufigsten, in der Praxis auftretenden Fehler sind: falsche Zolltarifnummer, falscher Ursprung, falscher Zollwert.
Wird altes Geld vor dem Euro noch umgetauscht? Ja, Geld vor dem Euro wird umgetauscht. Die meisten Währungen aus der Zeit vor dem Euro werden in den Zentralbank Filialen der jeweiligen Länder noch angenommen, zum Teil auch von Banken im jeweiligen Land. Aber auch in Deutschland ist das möglich. In großen Bahnhöfen und Flughäfen gibt es fast 100 Filialen der deutschen ReiseBank. Diese Bank nimmt noch Scheine vieler früherer Europa-Währungen an. Ein Drittel des Wertes muss als Gebühr bezahlt werden. Dafür spart man sich allerdings den Weg ins Ausland, um sein Geld um zu tauschen.