Ein viel verbreiteter Irrtum ist der, dass manche Eheleute meinen, dass nach dem Tod des einen Ehegatten das gemeinsame Vermögen hinterher allein dem Überlebenden gehört. Darunter fallen das Haus oder die Eigentumswohnung oder auch Geld. Aber das ist ein Irrtum. Das Erbrecht unter Eheleuten ist nicht so einfach. Liegt keine letztwillige Verfügung, sprich ein Testament oder ein Erbvertrag, vor, dann tritt beim Tod eines Ehegatten die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass der überlebende Ehegatte die Hälfte erbt, wenn Abkömmlinge des Verstorbenen da sind. Die erben dann nämlich die andere Hälfte. Sind dagegen keine Abkömmlinge des verstorbenen Ehegatten vorhanden, dann erbt der überlebende Ehegatte 3/4 und die Verwandtschaft des Verstorbenen das übrige 1/4. Hier ergeben sich oft Probleme für den überlebenden Ehegatten. Es entsteht durch die gesetzliche Erbfolge eine Erbengemeinschaft zwischen den Erben. Das bedeutet, dass jeder Erbe die Teilung des Nachlasses auch schon zu den Lebzeiten des überlebenden Ehegatten verlangen. Werden sich die Erben nicht einig, so wird im Fall von Grundeigentum eine Zwangsversteigerung anberaumt. Um dem ganzen Ärger der Erbschaft vorzubeugen, ist es sinnvoll, ein Testament zu Lebzeiten zu verfassen.
Der Energiekonzern E.ON will eventuell 4,5 % seiner Anteile an der Ostsee-Pipeline abgeben. Die noch im Bau befindliche Ostsee-Pipeline befindet sich zwischen Deutschland und Russland. Daran ist auch die BASF beteiligt, sowie der russische Gasmonopolist Gazprom und die niederländische Gasunie. E.ON ist mit 20 % an der Betreibergesellschaft Nord Stream beteiligt. Der Aufsichtsrat der Betreibergesellschaft ist der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder. Zugunsten des Konkurrenten Gaz de France will der Energiekonzern E.ON nun Anteile an der Ostsee-Pipeline abgeben. Russland will über die Ostsee-Pipeline ab dem Jahr 2011 mit einer Länge von 1220 Kilometern Gas direkt nach Deutschland pumpen und damit auch andere europäische Staaten versorgen. Die Versorgungssicherheit Westeuropas nennt die Gaz de France als Hauptgrund für den Einstieg bei der Ostsee-Pipeline. Allerdings streben sie einen höheren Anteil als die genannten 4,5 % an.
Auf den ersten Blick hört sich das doch gut an, was die SPD da anbietet. Dass es nur etwa ein Sechstel der Steuerpflichtigen betrifft, erfährt man nicht gleich dazu. Folgendes: Steuerpflichtige, die neben ihren Lohneinkünften oder einer kleinen Rente keine weiteren Einkünfte haben, können mittels einer Postkarte dem zuständigen Finanzamt mitteilen, dass sie auf die Abgabe der Lohnsteuererklärung verzichten. Alleinstehende erhalten dafür 300 Euro Bonus und Verheiratete den doppelten Betrag, also 600 Euro. Für den sogenannten Lohnsteuerbonus sind Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht schädlich, da diese automatisch versteuert werden und die Bank den Obolus an den Fiskus abführt. Nicht berechtigt für den Bonus sind die Steuerpflichtigen mit sonstigen Einkünften oder Lohnersatzleistungen. Darunter fallen das Mutterschaftsgeld, das Schlechtwetter- und Krankengeld, das Kurzarbeiter- und Insolvenzgeld.
Vor eineinhalb Jahren kaufte der britische Finanzinvestor Argyll Partners die Kaufhauskette Woolworth. Und jetzt steht die Kaufhauskette Woolworth vor der Insolvenz? Trotz umfangreicher Kostensenkungsmaßnahmen ist keine Liquidität mehr gesichert. 11000 Mitarbeiter in Deutschland und Österreich bangen um ihre Arbeitsstelle, sie arbeiten derzeit in ca. 300 Filialen in Deutschland und etwa 20 Filialen in Österreich. Der Insolvenzantrag ist schon gestellt worden. Ein vorläufiger Verwalter über das Vermögen des Traditionsunternehmens wurde vom Frankfurter Amtsgericht bestellt. Als Gründe für die Insolvenz werden das schlechte Weihnachtsgeschäft, die zunehmende Konkurrenz und der starke Umsatzrückgang bei Discount-Warenhäusern genannt. Woolworth ist nicht die erste Kaufhauskette, die Pleite macht. Auch die Ketten Hertie, Wehmeyer, SinnLeffers haben Insolvenzanträge gestellt. Woolworth hat eine lange Tradition. So wurde die erste Filiale in Bremen im Jahr 1927 eröffnet. In den USA, wo das unternehmen schon im Jahr 1879 zu wachsen begann, gibt es schon seit 1997 keine Filialen mehr. Und in Grossbritannien gibt es seit Anfang dieses Jahres auch keine Woolworth Geschäfte mehr.
Die richtige Geldanlage zur Altersvorsorge ist ganz wichtig. Das macht die aktuelle Finanzkrise derzeit deutlich. Sichere Werte sind gefragt. Das eigene Haus ist eine sichere Kapitalanlage und eine Altersvorsorge. Zudem gibt es auch die staatliche Förderung seit Einführung des neuen Eigenheimrentengesetzes, dem Wohn-Riester. Immobilien können demnach im Sinne der Riester-Rente genutzt werden. Zulagen und Steuervorteile werden auch zur Finanzierung der eigenen vier Wände genehmigt. Für eine eigene Immobilie sprechen auch die Wertsteigerung, der Inflationsschutz und der langfristige Vermögensaufbau. Gut umgehen kann man als Hauseigentümer auch lästige Mieterhöhungen. Anfänglich höhere Finanzierungskosten werden durch eine attraktive Rendite abgeschwächt. Die Renditeerwartung liegt bei durchschnittlich 5 % bis 7 %, so der Immobilienverband Deutschland. Damit liegt sie bei ebenbürtiger Sicherheit sogar noch vor festverzinslichen Anlagen und Wertpapieren. Die aktuellen Zinsen für ein Hausdarlehen liegen im Moment um die 4,5 %. Damit kann man den Kredit auch schneller tilgen. Nicht zu verachten ist die Kostenentlastung, betrachtet man die Mietfreiheit im Alter angesichts der stetig fallenden staatlichen Rentenleistungen. Damit hat man mehr Geld im Alter für den eigenen Lebensunterhalt zur Verfügung.
Mal sehen, ob es auch stimmt. Es wurden steuerliche Entlastungen in Milliardenhöhe von der Bundesregierung versprochen. Die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für die Kranken- und die Pflegeversicherung soll arbeitgeberfreundlich und bürokratiearm umgesetzt werden. Im Klartext bedeutet das, dass für Arbeitgeber keine neuen Pflichten beim Lohnsteuerabzug entstehen. Jede Verkomplizierung würde das Haftungsrisiko erhöhen. Ab dem kommenden Jahr 2010 werden diese Kosten zur Kranken- und Pflegeversicherung voll absetzbar sein in der Einkommensteuererklärung. Aber, wie so oft, kein Zugeständnis ohne eine andere Streichung. Und so ist es auch hier. Im Gegenzug werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zu Lebensversicherungen nicht mehr absetzbar sein.