Die staatlichen Finanzspritzen halten derzeit nicht immer das, was sie versprechen. Wohn-Riester ist auf dem Prüfstand. Ende des Jahres 2008 hat der Staat begonnen, mit dem Wohn-Riester den Personenkreis der Häuserbauer zu unterstützen. Dazu muss man folgendes wissen. Wohn-Riester ist eine zusätzliche Form der privaten Altersvorsorge. Er ergänzt die bisherige staatlich geförderte Riester-Rente und soll den Hausbau und den Hauskauf fördern. Wenn dann die Sparer 4 % des Jahreseinkommens in ihren Vertrag eingezahlt haben, maximal 2100 Euro, dann kann dieses Geld plus den Zulagen komplett für den Hausbau oder -kauf verwendet werden. Die Förderung vom Staat beträgt pro Jahr 154 Euro und für jedes Kind 185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Und dann muss man auch noch wissen, dass beim Wohn-Riester zwar keine monatliche Rente ausbezahlt wird, dass aber bis Rentenbeginn ein fiktives Wohnförder-Konto mit 2 % verzinst wird. Auf diese Summe fallen Steuern an. Sinnvoll oder nicht - Wohn-Riester.
Entlastungen zur Überwindung der drohenden Wirtschaftskrise. Das fordert der Deutsche Steuerberaterverband nachhaltig von der Bundesregierung. Das Konjunkturpaket II enthält Entlastungen, dennoch haben die Gesetzesentwürfe Nachbesserungsbedarf. Im Bereich der Einkommensteuer hätte man auch mehr erwartet. So werden die 100 Euro, die im März 2009 mit dem Kindergeld zusammen an Eltern ausbezahlt werden sollen, im Gegenzug bei der Einkommensteuererklärung mit den Kinderfreibeträgen wieder verrechnet. Das bedeutet für viele Steuerpflichtige gleich wieder den Verlust des Bonusbetrages. Weiterhin wird vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) moniert, dass nicht gleichzeitig mit der geplanten Anpassung der Sozialhilfeleistungen für Kinder auch die Anhebung der steuerlichen Kinderfreibeträge erfolgt. Weiterhin werden die Zinsschranke und die Hinzurechnungsvorschriften bei der Gewerbesteuer genannt, die bei Unternehmen zu Steuerbelastungen führen können und mitunter existenzvernichtend wirken. Das deutsche Steuerrecht muss auf seine Krisentauglichkeit überprüft werden. Dazu liegt dem Finanzausschuss des Bundestages eine Stellungnahme des DStV vor.
Die Homepage Meine Gedichte wurde liebevoll geschrieben. Wunderschöne Gedichte für jeden Anlass können darin nachgelesen werden. Einmal nur die Seele baumeln lassen und etwas lesen, das zum Nachdenken anregt. Bei der derzeitigen Finanzkrise, wo sich alles um Geld, Steuern und Wirtschaftskonjunktur dreht, ist diese Homepage eine willkommene Abwechslung. Den Dichter inspirierten viele Dinge. Nachfolgend sei eines seiner schönsten Gedichte zitiert:
Ein guter Arzt ist wie ein Vater
Ein guter Arzt ist wie ein Vater,
Der freundlich Rat und Hilfe gibt,
Im Dienst am Leben, das er liebt.
Er kennt die Ängste, kennt die Nöte,
bedenket wohl, was hilft und nützt.
Der Gott, der ihn im Geist erhöhte,
Derselbe Gott ihn auch beschützt.
Im Dienste oft mit ernster Miene
ist er dem Übel auf der Spur.
Dass hilfreich er dem Leben diene,
Nützt er die Kräfte der Natur.
Wär alles leicht und rasch ergründet,
Was Geist und Seele tief bewegt:
Der Welt in Wort und Schrift verkündet,
Was sich im Innern tut und regt.
Ach, unser Schaffen wär vergebens!
Die Schöpfung um uns öd und leer,
Das weite Labyrinth des Lebens
Böte bald kein Geheimnis mehr.
Doch aller Wahrheit Schleier heben
Dem Mensch zu keiner Zeit gelang.
So bleibt es Mühen, Spüren, Streben,
Bleibt es Erahnen. - Gott sei Dank!
Jetzt wird es für einige Rentner eng. Da dachten sie gerade noch, dass sie nie mehr seit Renteneintritt mit dem Finanzamt zu tun hätten, dann kommt so etwas. Ab Oktober diesen Jahres müssen die Rententräger aufgrund einer Anweisung des Bundesamtes für Steuern dem Finanzamt die ausgezahlten Renten mitteilen. Daraufhin wird das Finanzamt die Rentner anschreiben, die höhere Renten erzielen oder Zusatzeinkommen, wie Mieten, Betriebsrenten oder Kapitalanlagen haben. Für diese Rentner kann es mitunter sehr teuer werden. Denn, wurden sie einmal angeschrieben, müssen sie Einkommensteuererklärungen für mehrere Jahre von 2005 bis 2008 abgeben. Schuld ist das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz, nach dem die Renten neu besteuert werden. Der Deutsche Steuerberaterverband rechnet damit, dass rückwirkend für das Jahr 2005 etwa 3,3 Millionen Rentnerhaushalte eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.
Das Jahr 2009 wird das Jahr für die Autohändler. Die Automobilwirtschaft soll in Schwung gebracht werden. Durch die Einführung der Abwrackprämie, auch Umweltprämie genannt, wird dem Bürger die Entscheidung zu einem neuen PKW vereinfacht. Ein wahres Geld-Geschenk vom Staat. Jeder Autobesitzer, der seinen alten Wagen verschrotten lässt und sich ein neues Auto kauft, erhält 2500 Euro als staatlichen Zuschuss. Das Geld wird allerdings nicht ausbezahlt, sondern auf den Preis des Neuwagens angerechnet. Voraussetzungen dafür gibt es natürlich auch. Der Altwagen muss mindestens neun Jahre alt sein. Der Neuwagen muss mindestens ein Jahr auf denjenigen zugelassen sein, der ihn kauft und er darf höchstens ein Jahr alt sein. Zudem muss die Schadstoffnorm Euro-4 erfüllt sein. Noch ein weiteres Kriterium muss erfüllt sein, nämlich das, dass der Altwagen definitiv in der Schrottpresse landet. Privatverkäufe werden nicht bezuschusst. Die Abwrackprämie ist nur für dieses Jahr möglich, 1,5 Milliarden Euro hat der Staat dafür zur Verfügung gestellt, das reicht umgerechnet für 600000 Autos. So verlockend sich das Geld-Geschenk vom Staat anhört, man sollte dennoch prüfen, ob man für seinen Altwagen auf dem Gebrauchtwagenmarkt mehr als 2500 Euro erhält.
Die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale kann vielen Eltern eine Kindergeld-Nachzahlung bringen. Bisher konnten Fahrtenkosten erst ab dem 21. Kilometer geltend gemacht werden. Aufgrund eines neuen Urteils gilt wieder die alte Regelung und die Wiedereinführung der “alten” Pendlerpauschale. Somit ergeben sich für viele Steuerpflichtige Steuerrückerstattungen und für Kindergeld-Empfänger winkt eine Kindergeld Nachzahlung. Der Hintergrund: Wenn Auszubildende selbst über 7680 Euro im Jahr verdienen, dann entfällt das Kindergeld. Können nun aber wieder mehr Kilometer als Werbungskosten abgerechnet werden, so bleibt der Anspruch möglicherweise bestehen. Konkret bedeutet dies, dass betroffene Personen erneut einen Antrag auf Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse stellen sollten und rückwirkend um Überprüfung des Kindergeldanspruches ersuchen. Liegt ein solcher Antrag schon vor oder wurde gegen den Ablehnungsbescheid Einspruch eingelegt, so prüft die Familienkasse den Fall von Amts wegen.
Heute, am 17.02.2009, jährt sich die Unabhängigkeit zum ersten Mal. Bisher haben 54 der 192 UNO-Mitgliedsstaaten das Kosovo diplomatisch anerkannt. Eigentlich hatte man mit mehr gerechnet. Außer Serbien haben 3 der 4 Nachbarländer, wie Albanien, Mazedonien und Montenegro, das Kosovo anerkannt. Die Kosovaren dürfen nur mit einem alten jugoslawischen, einem serbischen oder einem Pass aus einem Drittland durch Serbien reisen. Auch fünf EU-Staaten verweigern bislang die Anerkennung der kleinen Balkanrepublik Kosovo. Diese sind Spanien, Slowakei, Rumänien, Griechenland und Zypern. Kosovo hat dennoch nicht alle Rechte, die ein unabhängiges Land hat. Es hat z.B. keine eigene Telefon-Vorwahl, selbst Vereinsmannschaften dürfen nicht an internationalen Sportwettkämpfen teilnehmen. Außerdem wollen nur Währungsfonds und Weltbank von den internationalen Organisationen den neuen Staat aufnehmen. Russland verfügt in der UNO und Serbien auch in den meisten anderen Organisationen über ein Vetorecht. Nach wie vor ist die NATO-Truppe Kfor vor Ort, um für Ruhe und das Vorankommen im Zeichen der Unabhängigkeit zu sorgen.
Unglaublich: Rund 20 Millionen Rentner werden derzeit von den Finanzbeamten überprüft, ob sie ihre Alterseinkünfte richtig versteuern. Wer es nicht tut, dem drohen hohe Steuernachzahlungen. Bis zu vier Jahre rückwirkend können Steuern fällig werden. Seit dem Jahr 2005, in dem das Alterseinkünftegesetz eingeführt wurde, müssen Rentner ihre Renten mit 50 % versteuern. Wer nach 2005 in Rente gegangen ist, der muss noch mehr versteuern. Jährlich erhöht sich der Prozentsatz um 2 %. Wird jemand im Jahr 2009 Rentner, so muss er schon 58 % seiner Renteneinkünfte der Steuer unterwerfen. Vielen Rentenempfänger ist noch gar nicht bewußt geworden, dass sie, genau sie auch davon betroffen sein könnten, nun wieder Kunden beim Finanzamt zu sein. Hat ein Rentner etwa noch weitere Einkünfte, wie Miet- oder Zinseinnahmen, so wird er vom Finanzamt angeschrieben und unter Umständen wieder steuerpflichtig. Man rechnet damit, dass über eine Million Rentner angeschrieben werden. Es ist sicher nicht falsch, sich vorher bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein sein zu versteuerndes Einkommen berechnen zu lassen. Dann hat man Gewissheit.
Das Bundesministerium der Finanzen nahm am 20.01.2009 Stellung zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersversorgung. Damit wird das vorherige Schreiben vom 05.02.2008 aktualisiert. Die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, kurz ZfA, überprüft durch Datenabgleich den Anspruch auf Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuererklärung nach § 10a des Einkommensteuergesetzes. Die private Altersvorsorge wird durch die staatliche Zulage und den Sonderabzug gefördert. Es gibt unmittelbar und mittelbar begünstigte Personen und die Zulage setzt sich durch den Mindesteigenbetrag, der derzeit bei 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens liegt, zusammen und der Grund- und Kinderzulage. Die betriebliche Altersversorgung erfolgt durch eine Entgeltumwandlung bei der Gehaltsabrechnung. Dadurch ergibt sich bei der Lohnsteuer eine Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 des EStG. Die Förderung erfolgt auch hier durch den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG. und die Zulage nach Abschnitt XI EStG. Das BMF-Schreiben steht bereit unter folgendem Link: das BMF, dann Aktuelles, dann BMF-Schreiben, dann 20.01.2009: steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung.