Berichte über

29. Dez. 2008

Das Bundesministerium der Finanzen gab am 12.12.2008 die neuen Sachbezugswerte bekannt. Die Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 18.11.2008 wurde geändert und die Sachbezugswerte ab dem Jahr 2009 festgesetzt. Darunter fallen Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt arbeitstäglich an Arbeitnehmer abgegeben werden. Desweiteren sind Mahlzeiten betroffen, die anläßlich einer Auswärtstätigkeit oder des doppelten Haushalts anfallen. Somit gelten ab dem Kalenderjahr 2009 für Mahlzeiten wie ein Frühstück ein Wert von 1,53 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 2,73 Euro. Dieses Schreiben des Bundesfinanzministeriums wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

29. Dez. 2008

Ein beim Bundesfinanzhof anhängiges Verfahren befasst sich mit dem Streitfall, ob Gerichtskosten für Finanzgerichtsverfahren zur Einkommensteuer steuerlich abzugsfähig sind. Der 11. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hat die Abzugsfähigkeit verneint und die Kosten auch nicht als Steuerberatungskosten nach § 10 Absatz 1 Nr. 6 des Einkommensteuergesetz anerkannt. Begründet wurde das Urteil insofern, dass die Prozesskosten als Folgekosten das rechtliche Schicksal der gemäß § 12  Nr. 3 Einkommensteuergesetz nicht abzugsfähigen Einkommensteuer teilen. Es bleibt nun abzuwarten, wie der Bundesfinanzhof entscheidet.

29. Dez. 2008

Grundlage der Pressemitteilung vom 17.12.2008 ist das Urteil vom 08.10.2008 des Bundesfinanzhofes. Im zu verhandelnden Streitfall hatte ein Unternehmer eine Rechnung in den Unterlagen, die die Leistungsbeschreibung “für technische Beratung und Kontrolle im Jahr 1996″ trug. Das war laut Rechtssprechung zu ungenau und auch aus anderen Geschäftsunterlagen ging eine konkretere Beschreibung der Leistung nicht hervor. Daher wurde der Vorsteuerabzug versagt. Die gesetzliche Grundlage für den Vorsteuerabzug aus Leistungen, die ein anderes Unternehmen für den Unternehmer ausgeführt hat, bilden die §§ 14 und 15 des Umsatzsteuergesetzes. Voraussetzung ist die exakte und leicht nachprüfbare Feststellung der in Rechnung gestellten Leistung. Im Streitfall wurde auch kein genauer Zeitraum genannt, sondern ein ganzes Jahr. In den nachgereichten Unterlagen konnten keine Bezüge zur Rechnung hergestellt werden, da in der besagten Rechnung nicht darauf hingewiesen wurde.

20. Dez. 2008

Das Bundesministerium der Finanzen teilte am 18.12.2008 mit, dass ab Januar 2009 das Heizöl nach dem Schwefelgehalt stärker besteuert wird. Dies bedeutet konkret, dass künftig schwefelhaltigeres Heizöl 1,5 Cent mehr kosten wird. Damit soll erreicht werden, dass man schwefelärmeres Heizöl kauft. Die Versorgung damit hat die Mineralölwirtschaft schon zugesichert. Derzeit kostet schwefelarmes Heizöl etwa 5 Cent pro Liter mehr. Die Logistik- und Produktionskosten liegen höher. In der Zukunft sollen sich die Preise allerdings angleichen.

20. Dez. 2008

Das Familienleistungsgesetz kommt ab dem 01. Januar 2009. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz der Bundesregierung zugestimmt. Das Kindergeld und die Kinderfreibeträge werden angehoben, ebenso wird die Förderung für haushaltsnahe Dienstleistungen angehoben. Im Detail bedeutet dies, dass das Kindergeld für das erste und zweite Kind um 10 Euro auf 164 Euro angehoben wird und für das dritte Kind um 16 Euro auf 170 Euro, ab dem vierten Kind um 16 Euro auf 195 Euro. Der Kinderfreibetrag wird ab dem Jahr 2009 3.864 Euro betragen. Bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10 soll künftig jedes Kind, das hilfsbedürftig ist, 100 Euro für Schulbedarf zu Beginn des Schuljahres erhalten. Die Kinderbetreuungskosten können weiterhin zu zwei Dritteln der entstandenen Kosten steuerlich abgesetzt werden, maximal 4.000 Euro pro Jahr und pro Kind.

20. Dez. 2008

Die Fraktionen CDU/CSU und SPD fordern die Erweiterung der EU-Zinsbesteuerung. Dies teilte der Deutsche Bundestag am 18.12.2008 in einer Meldung mit. Damit sollen die Steuerflucht und die Steuerhinterziehung verhindert werden. Die Erweiterung der Zinsrichtlinie der Europäischen Union auf alle Kapitaleinkünfte wäre die Lösung hierfür, so die Meinung der fordernden Fraktionen. Sogenannte Steueroasen müssten mehr überwacht werden und geprüft werden. Auf dem Gebiet der Umsatzsteuer müsste man die hohen Ausfälle, die sich im Jahr 2007 auf 17,5 Milliarden Euro beliefen, reduzieren.

20. Dez. 2008

Das Jahressteuergesetz zur Vereinfachung des bisherigen Steuerrechts ist beschlossene Sache und wird ab dem 01. Januar 2009 in Kraft treten. Einige wichtige Neuerungen seien nachfolgend erwähnt. Bei der Eigenheimförderung wird die Kinderzulage weiterhin bis zum 27. Lebensjahr gewährt, obwohl für das Kindergeld die Altersgrenze auf 25 Jahre mit dem Steueränderungsgesetz 2007 herabgesetzt wurde. Die betriebliche Gesundheitsvorsorge wird steuerlich gefördert. Für berufstätige Ehepaare wird ab 2010 eine neue Steuerklassenwahl möglich sein, bei der der Splittingvorteil auf beide verteilt wird. Die Verjährungsfrist für schwere Steuerstraftaten soll von 5 Jahren auf 10 Jahre angehoben werden. Schulgeld soll künftig nicht nur für Schulen in Deutschland steuerlich absetzbar sein, sondern auch für Schulen im europäischen Ausland. Vereine, deren Satzung nicht der Verfassung entspricht, sollen ab dem Jahr 2009 nicht mehr als gemeinnützig anerkannt werden.

20. Dez. 2008

Durch das Jahressteuergesetz 2009 sollen die Krankenhäuser von der Umsatzsteuer befreit werden. Der Bundesrat teilte am 19.12.2008 in einer Pressemitteilung mit, dass die Bundesregierung gebeten wurde, Kliniken nicht schlechter zu stellen als bisher. Der Bundesrat hatte weitere Anregungen eingereicht, die nun umgesetzt wurden. Dazu zählt, keine Beschränkung des Vorsteuerabzugs für privat genutzte Firmenfahrzeuge zuzulassen, die erweiterte Absetzbarkeit von Schulgeldern zu erreichen, die zu einem berufsbildenden Abschluss führen sollen, sowie die Gewerbesteuereinnahmen auf Windkraftanlagen nicht nur der Wohnsitzgemeinde des Unternehmens zuzuführen, sondern auch der Standortgemeinde. Durch das Jahressteuergesetz 2009 soll das geltende Steuerrecht vereinfacht werden.

20. Dez. 2008

Die Oberfinanzdirektion Koblenz teilte in einer Pressemitteilung vom 18.12.2008 mit, dass ab dem 01.01.2009 zwingend die neuen Vordrucke für Spendenbescheinigungen von Vereinen genommen werden müssen. Somit endet die Übergangsfrist am 31.12.2008. Amtliche Vordruckmuster ersetzen somit die bisherigen Zuwendungsbestätigungen, auch einfach Spendenquittungen genannt. Nur mit einer solchen Spendenbescheinigung schafft der Steuerpflichtige die Grundlage zur steuerlichen Ermäßigung. Zum Verständnis sind alle Vordrucksmuster, die Mitgliedsbeiträge, Sach- oder Geldspenden betreffen im Internet unter www.fin-rlp.de nachzulesen. Die Finanzämter geben hierzu auch Auskunft. Desweiteren gibt es eine kostenlose Broschüre, die angefordert werden kann. Ist ein Steuerbegünstigungsnachweis des Empfänger vorhanden, so reicht für Spenden bis 200 Euro die Bareinzahlungsquittung oder die Bestätigung der Bank.

15. Dez. 2008

Der Bunder der Steuerzahler gibt in seiner Pressemitteilung vom 09.12.2008 den Sieg für den Steuerzahler bekannt. In einem Musterprozess hatte man gegen die Entfernungspauschalen-Regelung ab 2007 geklagt. Nun steht es fest. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung für verfassungwidrig erklärt und die alte Regelung rückwirkend ab 2007 wieder in Kraft gesetzt. Damit wurde die ständige Meinung des Bundes der Steuerzahler bestärkt, dass die nicht erst am Werkstor beginnt und der Weg zur Arbeit keineswegs Privatsache ist. Somit sind die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte wieder ab dem ersten Kilometer abzugsfähig. Das ist ein großer Erfolg für die Steuerzahler und somit können die Pendler mit einer Steuererstattung vom Finanzamt rechnen. Tipps zu den Steuerrückerstattungen gibt der Bund der Steuerzahler in einer PDF-Datei unter http://www.steuerzahler.de/webcom/show_softlink.php/_c-33/i.html.

15. Dez. 2008

Die Pendlerpauschale gilt wieder nach dem Recht, wie es vor dem 31.12.2006 bestand. So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 09.12.2008 entschieden und das Bundesministerium der Finanzen und die Hessische Landesregierung haben hierzu eine Pressemitteilung verfasst. Das Urteil wird, auch wenn man die Entscheidung für falsch hält, in vollem Umfang ab dem 01.01.2009 wieder angewendet, indem man die Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer anerkennt. Ab 2007 galt die Regelung, dass die Pendlerpauschale erst am dem 20. Kilometer zum Greifen kam. Auf Gegenfinanzierungsmaßnahmen wird die Bundesregierung bis Ende 2009 verzichten, obwohl mit Steuerausfällen in Höhe von etwa 7,5 Milliarden Euro zu rechnen ist. Die Finanzämter werden angewiesen, die Steuerrückzahlungen rückwirkend ab 2007 zügig von Amts wegen zu veranlassen. Betroffen sind rund 20 Millionen Pendler. Bundesfinanzminister Steinbrück und der Hessische Ministerpräsident Koch versprechen sich von einer schnellen Abwicklung konjunkturelle Impulse. Schon bei einer Entfernung von 20 Kilometern zum Arbeitsort kann sich eine Steuerersparnis von rund 350 Euro für einen Arbeitnehmer ergeben.

15. Dez. 2008

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 04.12.2008 ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2009 herausgegeben. Im § 38 b des Einkommensteuergesetzes wird die Steuerklassenwahl ergiebig erklärt. Es gibt für Arbeitnehmer-Ehegatten die Möglichkeit die Steuerklassen III und V zu wählen. Dabei erhält der Mehrverdienende die Steuerklasse III und der Wenigerverdienende die Steuerklasse V. Das Verhältnis bei den Lohneinkünften sollte dabei sich auf etwa 60 % zu 40 % belaufen. Verdient das Ehepaar etwa gleich viel, so sollte man auf die Steuerklassen IV und IV zurückgreifen. Zur Erleichterung der Steuerklassenwahl wurden Tabellen entworfen. Dabei wird zwischen Einkünften mit Rentenversicherungspflicht und Rentenversicherungsfreiheit beim höherverdienenden Ehegatten unterschieden.

15. Dez. 2008

Seit dem 02.12.2008 gibt es vom Bundesgerichtshof ein neues Urteil zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung. Im konkreten, zu verhandelnden Fall, ging es um einen Bauunternehmer, der als Subunternehmer tätig war und Schwarzarbeiter beschäftigte. Somit wurden weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Des weiteren wurden Scheinrechnungen an die Auftraggeber ausgestellt und keine Umsatzsteuererklärungen abgegeben. Der enstandene Schaden belief sich auf ca. 1 Million Euro. Der Bundesgerichtshof hatte nun zu entscheiden, wie sich das Strafmaß bemisst. Die Höhe der Strafe bemisst sich massgeblich nach der Höhe des Steuerschadens. Bei Steuerhinterziehungen in großem Ausmaß und mit über 50.000 Euro Schaden gibt es nur bei begründeten Milderungsgründen noch eine Geldstrafe. Ansonsten kommt nur eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren in Frage. Die Strafe des Landgerichtes Landshut vom 21.04.2008 wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt und die Revision des Angeklagten verworfen. So lautet die Strafe, eine Gesamtfreiheitsstrafe für Steuerhinterziehung und Beitragshinterziehung, auf 1 Jahr und 11 Monate ohne Bewährung. Bedeutsam sind der § 370 Abgabenordnung und $ 14 Absatz 2 des Sozialgesetzbuches IV.

10. Dez. 2008

Das Bundesverfassungsgericht hat am 09.12.2008 mit Urteil festgestellt, dass die Pendlerpauschale in seiner bisherigen Anwendung verfassungswidrig ist. Bis zum Jahr 2006 konnten die Steuerpflichtigen für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte eine Pauschale unabhängig von den tatsächlichen Kosten in Höhe von 0,30 Euro pro einfach gefahrenen Kilometer als Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen. Ab 2007 änderte der Gesetzgeber diese Regelung, indem er sagte, es handele sich nicht um Werbungskosten und somit sei die Pauschale erst ab dem 21. Entfernungskilometer anzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die Neuregelung der Pendlerpauschale gemäß dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes verfassungswidrig ist. Diese Änderung gilt rückwirkend ab 2007. Der Gesetzgeber hatte seine Regelung, die Fahrtkosten erst ab dem 21. Kilometer anzuerkennen, so begründet, dass man damit den übermäßig verschuldeten Steuerhaushalt konsolidieren wollte. Die Finanzämter sind nun angehalten, geänderte Einkommensteuerbescheide rückwirkend ab 2007 zu erlassen und den Steuerpflichtigen die Steuererstattungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem 1. Kilometer anzuerkennen.

10. Dez. 2008

Der Bundesrat hat den Steuerentlastungen des Konjunkturpakets ab dem Jahr 2009 in seiner Sitzung am 05.12.2008 zugestimmt. Gleichzeitig wurde im Hinblick auf die Finanzkrise gefordert, dass beihilferechtliche EU-Regelungen schneller greifen sollen. Weiter fordert der Bundesrat, dass staatliche Bürgschaften auf bis zu 90 % des zugrunde liegenden Darlehens erhöht werden. Diese Vorschläge solle die Bundesregierung in der Sitzung des Europäischen Rates am 11. und 12.12.2008 vortragen. Zu den Steuerentlastungen gehören insbesondere folgende Themen. Neuwagen werden ein Jahr von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sein, besonders schadstoffarme Autos sogar 2 Jahre. Bis zu 1200 Euro können künftig steuerlich geltend gemacht werden, wenn Privathaushalte Handwerker beauftragen. Wirtschaftsgüter in Unternehmen können ab dem Jahr 2009 mit 25 % degressiv abgeschrieben werden, ebenso gelten weitere Sonderabschreibungen. Damit sollen die Unternehmen zu Investitionen angeregt werden.

10. Dez. 2008

Das Bundesministerium der Finanzen gab am 01.12.2008 die Vorraussetzungen für den ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Umsätze mit Sammlermünzen, auf der Grundlage des BMF-Schreibens vom 05.08.2004, bekannt. Es wird zwischen Gold- und Silbermünzen unterschieden. Wenn die Bemessungsgrundlage für die steuerpflichtigen Umsätze von Goldmünzen mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt, so ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden. Der Metallwert muss dabei anhand des aktuellen Tagespreises für die Feinunze Gold ermittelt werden. Diesen stellt die Londoner Börse fest. Die Metallwertermittlung nach einem Goldpreis ohne Umsatzsteuer von 20617 Euro je Kilogramm muss für das Jahr 2009 genommen werden. Bei den Silbermünzen ist die Wertermittlung nach einem Silberpreis ohne Umsatzsteuer von 251 Euro je Kilogramm vorzunehmen.

10. Dez. 2008

Das Bundesministerium der Finanzen gab am 28.11.2008 bekannt, dass ab dem Jahr 2009 mittels der steuerlichen Identifikationsnummer die Lohnsteuerbescheinigungen vom Arbeitgeber elektronisch an die Finanzämter übermittelt werden müssen. Bisher wurde als lohnsteuerliches Ordnungsmerkmal die eTin = elektronische Transfer-Identifikationsnummer verwendet. Liegt bei einigen Lohnsteuerkarten 2009 die Identifikationsnummer noch nicht vor, so kann die eTin für die Datenübermittlung verwendet werden, so die obersten Finanzbehörden der Länder. Es erfolgt die Veröffentlichung des BMF-Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I.

9. Dez. 2008

Am 04.12.2008 teilte der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. in einer Pressemitteilung mit, dass die Rentenbezugsmitteilungen nicht mehr vor der Bundestagswahl 2009 versandt werden. Dies gab das Bundeszentralamt für Steuern Ende Oktober bekannt. An dieses Amt seien die Rentenbezugsmitteilungen für die Veranlagungsjahre 2005 bis 2008 erst in der Zeit vom 01.10.2009 bis 31.12.2009 zu übermitteln. In den Folgejahren muss die Übermittlung dann immer bis spätestens am 31.03. des Folgejahres erfolgen. Durch diese Übermittlung, die mittels der 11-stelligen Steueridentifikationsnummer möglich ist, kann das Finanzamt rückwirkend bis in das Jahr 2005 feststellen, ob Steuern festzusetzen sind. Aufgrund des relativ hohen Grundfreibetrages sind viele Rentner davon nicht betroffen. Der Grundfreibetrag für Alleinstehende beträgt 7.664 Euro und für Ehepaare 15.328 Euro. Für Rentner, die bis Ende 2005 in Rente gingen, sind 50 %  der Renteneinkünfte steuerpflichtig. Von da an erhöht sich der Anteil um jährlich 2 %. Es wird empfohlen, schon jetzt das zu versteuernde Einkommen berechnen zu lassen und, wenn nötig, eine Steuererklärung abzugeben. Die Erstellung einer Einkommensteuererklärung übernehmen die Lohnsteuerhilfevereine für die Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages.

9. Dez. 2008

In einer Pressemitteilung vom 08.12.2008 gibt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. bekannt, dass die Quote der Vertragskündigungen bei Riester-Verträgen mit 3 - 4 % im Jahr nicht besorgniserregend ist. In den Jahren 2001 bis 2007 wurden rund 950.000 Verträge nicht weiter geführt. Um den Wettbewerb aufrecht zu erhalten, hat der Gesetzgeber ermöglicht, jederzeit den Anbieter zu wechseln und das angesparte Kapital zum neuen Anbieter mitzunehmen. Aus diesem Grund und, weil der Vertragsbestand noch relativ jung ist, wird die Kündigungsquote nicht als besorgniserregend angesehen.

9. Dez. 2008

Der Bundesrat hat in einer Sondersitzung am 05.12.2008 dem Gesetzesbeschluss zur Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt. Sie tritt zum 01.01.2009 in Kraft. Die Verfassungsrichter vom Bundesverfassungsgericht hatten im November 2006 die Erbschaftsbesteuerung für grundgesetzwidrig erklärt. Mit der neuen Reform kommen viele wichtige Neuerungen. Zum einen werden die steuerlichen Freibeträge angehoben, selbstgenutztes Wohneigentum kann unter bestimmten Vorraussetzungen erbschaftsteuerfrei bleiben, und ganz wichtig der Unternehmensübergang bei Eintritt eines Erbfalles wird steuerlich günstiger behandelt als bisher. Die Bewertung und Versteuerung der jeweiligen Vermögensklassen werden nun einheitlich nach Verkehrswerten erfolgen. Bisher musste ein vererbtes Unternehmen 15 Jahre im Besitz gehalten werden, nun werden es 7 Jahre sein, nur dann können 85 % des Betriebsvermögens von der Steuer verschont bleiben.

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