Berichte über

31. Okt. 2008

Die FDP-Bundestagsfraktion hat in einer Pressemitteilung vom 30.10.2008 folgendes bekannt gegeben. So wird das Bilanzierungsrecht-Modernisierungsgesetz nicht in unmittelbarer Zeit in Kraft treten. Ursprünglich war angedacht, dass das Gesetz für nach dem 31.12.2008 beginnende Geschäftsjahre gelten sollte. Besonders bei der mittelständischen Wirtschaft bestehen besteht eine gravierende Rechtsunsicherheit. Die Bilanzierungsregeln sind sowohl für das Wirtschaftsleben als auch für den Kapitalmarkt von großer Bedeutung. Derzeit liegt der Gesetzesentwurf dem Parlament vor.

31. Okt. 2008

Der Bundeswirtschaftsminister Glos begrüßt am 30.10.2008 in einer Pressemitteilung, dass der Automobilindustrie durch verschiedene Massnahmen geholfen werden soll. Dieser Industriezweig ist deswegen von der Finanzkrise mitbetroffen, weil die Hersteller ihre Kunden durch Leasing- und Kreditangebote bekommen haben. Nun entstehen massive Refinanzierungsprobleme. Zukünftige Aukokäufer sind derzeit zurückhaltend. Um einen Autokauf schmackhafter zu machen, ist geplant, die Kfz-Steuer für bis Ende des Jahres 2010 erstmals zugelassene PKWs für ein Jahr zu erlassen. Für besonders umweltfreundliche Fahrzeuge sollen es sogar 2 Jahre sein. Damit auch kleinere und mittlere Betriebe von der Hilfe profitieren können, ist die Kreditaufstockung durch die Europäische Investitionsbank für Forschung und Entwicklung geplant. Auch steuerliche Maßnahmen sollen erfolgen. So soll eine befristete degressive Abschreibung in Höhe von 30% für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eingeführt werden.

31. Okt. 2008

Das Bundesministerium der Finanzen teilt am 29.10.2008 mit, dass der Kinderfreibetrag ab 2009 mehr erhöht wird, als ursprünglich Mitte Oktober 2008 in Verhandlungen geplant war. Der alle zwei Jahre vorzulegende Existenzminimumbericht der Bundesregierung liegt derzeit den Bundesministerien vor. Im Existenzminimumbericht muss die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellende Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern niedergeschrieben sein. Auf 3864 Euro soll der Kinderfreibetrag erhöht werden. Zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ergeben sich steuerliche Freistellungen in Höhe von 6024 Euro. Zeitgleich soll das Kindergeld für das erste und zweite Geld auf 154 Euro angehoben werden, für das dritte Kind auf 170 Euro und ab dem vierten Kind auf 179 Euro.

31. Okt. 2008

Gemäß dem BFH-Urteil vom 30.07.2008 wurde die Rechtsprechung insofern geändert, als die Lieferung bei Beginn der Versendung in einem anderen Mitgliedsstaat als dort ausgeführt gilt. Die gesetzliche Grundlage bildet der § 3 Absatz 6 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes. Dabei reicht es aus, wenn der mit der Versendung Beauftragte den inländischen Abnehmer aus den Unterlagen ermitteln kann. Er muß ihm also zum Zeitpunkt der Warenübergabe nicht bekannt sein. Die Einlagerung der Ware in ein inländisches Lager und die Ware erst nach einer Freigabeerklärung nach dem Zahlungseingang an den Erwerber herausgegeben wird, widerspricht den obigen Feststellungen nicht.

29. Okt. 2008

Am 28.10.2008 teilte der Bundesverband deutscher Banken in einer Pressemitteilung mit, dass der Entschädigungsfall bei der Lehman Brothers Bankhaus AG in Frankfurt am Main von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsausfall festgestellt worden ist. Der Entschädigungsfall hat nun die gesetzliche Grundlage, damit die Entschädigungen an die Einleger ausbezahlt werden können. Bis zu einer Sicherungsgrenze in Höhe von 285.105.000 Euro pro Einleger sind die Kundeneinlagen gesichert. Zuständig ist der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.v. . Die insolvente US-Investmentbank Lehman Brothers Bankhaus AG in Frankfurt am Main ist der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.v. angeschlossen.

29. Okt. 2008

Das Statistische Bundesamt teilt in einer Pressemitteilung vom 28. Oktober 2008 mit, dass im 1. Halbjahr 2008 die Haushalte mehr Geld gespart haben. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Sparquote um 0,5 %. Es bleibt abzuwarten, wie sich die derzeitige Finanzmarktkrise auf das Sparverhalten der privaten Haushalte auswirken wird. Das Geld wird häufig so gespart, dass es in Finanzanlagen eingezahlt wird, als auch für den Kauf von investivem Sachvermögen verwendet wird. Die Deutsche Bank ermittelte für das Jahr 2007, dass die privaten Haushalte ihr Geld insbesondere durch Geldanlagen bei den Banken, durch Versicherungen und den Kauf von Investmentzertifikaten vermehrt haben. Unattraktiv waren hierbei wohl Wertpapieranlagen wie Aktien. Für das 1. Halbjahr diesen Jahres jedenfalls hat jeder Einwohner im Durchschnitt rund 180 Euro an Geld jeden Monat gespart. Damit waren es 10 Euro mehr als im vergleichbaren Vorjahr.

29. Okt. 2008

Es gibt zwei Urteile des Bundesfinanzhofes vom 28.08.2008, die festgestellt haben, dass Kosten für Bildungsaufwendungen Werbungskosten sein können und nicht der privaten Lebensführung zuzurechnen sind. In den zu verhandelnden Fällen ging es um zwei leitende Angestellte, die an Kursen zum “Neuro-Linguistischen Programmieren” (NLP) und an Supervisionskursen teilgenommen hatten. Ziel war es, die berufliche Kommunikation zu verbessern. Das erkannte auch der BFH und stellte fest, dass diese Bildungsaufwendungen Schlüsselqualifikationen waren. Die Kosten für solche Bildungsaufwendungen können also dann Werbungskosten sein, wenn die Kurse von berufsmäßigen Veranstaltern durchgeführt werden und ein homogener Teilnehmerkreis vorhanden ist. Weiterhin müssen die erworbenen Kenntnisse hinterher nach dem Kurs auch im Berufsleben angewendet werden.

28. Okt. 2008

Laut der Pressemitteilung der Oberfinanzdirektion Koblenz vom 27.10.2008 muss ab dem Jahr 2009 die Datenübermittlung mit einer Sicherheitsauthentifizierung erfolgen. Für die Authentifizierung muss man sich einmalig beim ElsterOnlinePortal unter http://www.elsteronline.de/eportal registrieren. Die Programme sind kostenlos. Etwa 2 Wochen nach der Registrierung erhält man einen Aktivierungs-Code zugesandt. Die Finanzverwaltung verspricht eine hohe Sicherheit. Übermittelt werden müssen ab 2009 die Lohnsteuer- und die Kapitalertragsteuer-Anmeldung, sowie die Lohnsteuerbescheinigung.

28. Okt. 2008

Die Oberfinanzdirektion Koblenz teilte am 27.10.2008 in einer Pressemitteilung mit, dass die elektronische Übermittlung von Steuerdaten ab 2009 zwingend verlangt wird. Hierdurch sollen die Steuerdaten schneller bearbeitet werden können. Ausnahmen wird es ab 2009 so gut wie keine mehr geben. Bei den Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeitslöhnen von Arbeitnehmern können nur noch diejenigen in Papierform eingereicht werden, die für geringfügig Beschäftigte mit pauschal versteuertem Arbeitslohn im Privathaushalt ausgestellt sind. Alle anderen Arbeitgeber müssen künftig die Lohnsteuerbescheinigungen bis spätestens zum 28. Februar des darauf folgenden Jahres übermitteln. Das gleiche gilt ab 2009 für die Kapitalertragsteuer-Anmeldungen.  Die elektronische Übermittlung kann über das ElsterOnlinePortal unter https://www.elster.de/eon_home.php der Finanzverwaltung erfolgen.

28. Okt. 2008

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (kurz IDW) sieht eine weitere Verschärfung der Finanzmarktkrise. Das haben die Beobachtungen des dritten Quartals dieses Jahres bestätigt. Aufgrund dessen hat das IDW am 27.10.2008 dem International Financial Reporting Interpretations Committee ein Bewertungsverfahren zur sachbezogenen Anwendung von IAS 39 vorgeschlagen. Dieses Verfahren wird von der deutschen Bundesbank, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und auch von der Bundesregierung unterstützt. Für viele Finanzinstrumente bedeutet die Verschärfung der Finanzmarktkrise eine zunehmend abnehmende Liquidität der Märkte.

28. Okt. 2008

Im Oktober 2008 fand der deutsche Industrie- und Handelskammertag über die Erbschaftsteuerreform statt. Die Reform hätte so aussehen sollen, dass der Generationenwechsel in den Familienunternehmen erleichtert und nicht gehemmt wird. Der DIHK-Präsident Herr Braun vertrat die Meinung, dass gerade in den vergangenen Jahren die von Familien geführten Unternehmen Investitionen geleistet haben und so Arbeitsplätze geschaffen werden konnten. Dennoch geht man davon aus, dass der Mittelstand zunehmend größere Probleme bei der Nachfolge haben wird. Der Industrie- und Handelskammertag steht der geplanten Erbschaftsteuerreform sehr kritisch gegenüber.

27. Okt. 2008

Ein für die Steuerpflichtigen erfreuliches Urteil erging am 10.07.2008 vom Bundesfinanzhof. Danach werden Leiharbeitnehmer als Personen betrachtet, die eine Auswärtstätigkeit ausüben. Werden diese immer wieder an neue Kunden und nicht nur an einen Kunden ausgeliehen, handelt es sich jeweils um eine Auswärtstätigkeit dieser Leiharbeitnehmer. Auch, wenn die einzelne Tätigkeit länger dauert, begründet dies keine regelmäßige Arbeitsstätte. Dies bedeutet für die Leiharbeitnehmer, dass sie ihre Fahrtkosten entweder mit den tatsächlichen Kosten oder mit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können. Desweiteren ist der Ansatz von Verpflegungskostenpauschalen für die ersten drei Monate möglich, sowie Reisenebenkosten oder eventuelle Übernachtungskosten. Und, wird ein Firmenwagen benutzt zur Fahrt zum Kunden, so muss kein Nutzungswert angesetzt werden.

27. Okt. 2008

Am 23.10.2008 gab der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. in einer Pressemitteilung wichtige Informationen zu den Auswärtstätigkeiten von Steuerpflichtigen auf der Grundlage eines BFH-Urteils bekannt. So besagt dieses Urteil des Bundesfinanzhofes vom 10.04.2008, dass die Dreimonatsregelung bei Fahrtkosten anläßlich einer Dienstreise ab dem 01.01.2008 nicht mehr angewendet wird. Bisher konnten für die ersten drei Monate entweder die tatsächlichen Fahrtkosten angesetzt werden oder 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer. Danach, nach den drei Monaten konnte nur die Entfernungspauschale, also nur 0,15 Euro pro gefahrenen Kilometer bei einer Dienstreise abgerechnet werden. Für den Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen gilt allerdings auch weiterhin die Dreimonatsregelung. Offene Fälle von 2007 können noch geändert werden, ansonsten wird die Finanzverwaltung das Urteil ab der Steuererklärung 2008 anwenden.

24. Okt. 2008

Im Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Juni 2008 wurde festgehalten, dass das freiwillig von Kunden, die eine Toilette in einem Kaufhaus benutzen, gegebene Geld, vom sogenannten Toilettenpächter der Umsatzsteuer unterworfen werden muss. Im zu verhandelnden Fall war ein Toilettenpächter die Verpflichtung gegenüber dem Kaufhausbetreiber eingegangen, dass er die Reinigung und Unterhaltung der Kaufhaustoiletten ohne Entgelt übernehmen werde. Das hierfür vom Kunden für die Kaufhaustoilettennutzung gegebene Entgelt dürfe er vom Arbeitgeber aus behalten. Hierin sieht das Finanzgericht allerdings einen Entgeltzufluss, der die Umsatzsteuer auslöst. Es handelt sich um eine entgeltlich erbrachte Dienstleistung. Ob die Kunden wissen, wer das Entgelt für ihre Kaufhaustoilettennutzung erhält, ist hier von untergeordneter Bedeutung. Das Entgelt für die Kaufhaustoilettenbenutzung muss mit Umsatzsteuer belastet werden. Nun hat der Antragsteller beim Bundesfinanzhof in München Beschwerde eingelegt.

24. Okt. 2008

Das Bundesministerium für Finanzen teilte am 24.10.2008 mit, dass rechtskräftig gewordene Urteile, die in einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangen sind, durch deren Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil II von den Finanzämtern in ähnlichen Fällen künftig angewendet werden sollen. Auf den Internetseiten des Bundesfinanzhofes unter www.bundesfinanzhof.de - Aktuelle Entscheidungen - sind die BFH-Entscheidungen, die künftig angewendet werden sollen, nachzulesen. Vorher hatten BFH-Entscheidungen nur die Beteiligten und deren Rechtsnachfolger aus dem Rechtsstreit gebunden. Jetzt werden durch die Veröffentlichung der Urteile die Finanzämter angewiesen, diese abgedruckten Urteile künftig auch auf vergleichbare Vorgänge anzuwenden.

23. Okt. 2008

Am Hessischen Finanzgericht wurden mit Wirkung zum 13. Oktober 2008 zwei neue Vorsitzende Richter ernannt. Es sind der 51-jährige Jurist Wolfgang Bechtel und der 52-jährige Jurist Rainer Oehm. Beide haben Rechtswissenschaften studiert und sind schon vielen Jahren als Richter am Hessischen Finanzgericht tätig. Herr Bechtel im Bereich des Einkommensteuer-, Steuerberatungs- und Prüfungsrecht und Herr Oehm auf dem Gebiet des Einkommensteuerrechts und bei Kindergeldfragen. Herr Bechtel übernimmt den Vorsitz im 13. Senat, wo es in erster Linie um Streitigkeiten nach dem Steuerberatungsgesetz und dem Einkommensteuerrecht geht und um Angelegenheiten, die das Kindergeld betreffen. Herr Oehm im 6. Senat des Hessischen Finanzgerichts. Hier geht es um Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern und Finanzämtern über Umsatzsteuerfragen.

23. Okt. 2008

Das Statistische Bundesamt teilte am 22. Oktober 2008 mit, dass das Finanzierungsergebnis des Berichtsjahres 2007 zu korrigieren ist. Die Maastricht-Defizitquote  beträgt 0,2%, das sind 4 Milliarden Euro. Dabei machte der Bund ein Defizit, die Länder und Gemeinden und die Sozialversicherung dagegen erzielten gute Überschüsse. Im Maastricht-Vertrag ist ein Referenzwert von 3% des Bruttoinlandsprodukts protokolliert. Die Quote lag deutlich unter diesem Wert, somit liegt ein Finanzierungsdefizit des Staates vor. Die Daten für das 1. Halbjahr 2008 müssen nicht korrigiert. werden.

23. Okt. 2008

Die 17 Finanzminister der OECD-Mitgliedsstaaten haben am 21.10.2008 in Paris über den fairen Steuerwettbewerb gesprochen. Die OECD-Grundsätze für einen fairen Steuerwettbewerb müssen von den Staaten anerkannt werden, ansonsten würden Maßnahmen gegen einen schädlichen Steuerwettbewerb ergriffen werden. Obwohl jeder Staat sein Steuersystem frei gestalten und ausüben darf, darf er andere Staaten nicht hindern, deren Steuersystem durchzusetzen. Künftig soll dahingehend international stärker zusammen gearbeitet werden. Sowohl bei der Finanzmarktaufsicht als auch beim Steuerrecht sollen stärkere Überwachungen durchgeführt werden. Es soll kein schädlicher Steuerwettbewerb auf Kosten anderer stattfinden.

23. Okt. 2008

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 09.09.2008 die neue Ländergruppeneinteilung bekannt gegeben. Diese gilt ab dem 01.01.2008. Die Einteilung erfolgt in die Gruppen 1 bis 4. Danach wird die Leistung an die unterstützte Person nach § 33 des Einkommensteuergesetzes entweder voll, zu 3/4,  zur Hälfte oder zu 1/4 bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Die neue Ländergruppeneinteilung, die ab 2008 gilt, wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

21. Okt. 2008

Interessante steuerliche Hinweise für Existenzgründer sind in der neuen kostenlosen Info-Broschüre der Senatorin für Finanzen abgedruckt. Die Freie Hansestadt Bremen hat diese am 07.10.2008 bekannt gegeben. Diese Steuertipps sollen dem Steuerpflichtigen den Start in die Selbständigkeit erleichtern. Die Broschüre gibt es in allen Finanzämtern, im Haus des Reichs (ZIA) und im BürgerServiceCenter Mitte. Erwähnenswert ist noch, dass diese neuaufgelegte Broschüre für Existenzgründer auch im Internet abgedruckt ist und dort eingelesen oder heruntergeladen werden kann. Die Adresse lautet www.finanzen.bremen.de/info/existenzgruendung.

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