Der Vorschlag der europäischen Kommission vom 25.09.2008 sieht eine Vereinfachung der EU-Bestimmungen bei der Verschmelzung und Spaltung von Gesellschaften vor. Der Verwaltungsaufwand für EU-Unternehmen, insbesondere die Berichtspflichten und die Veröffentlichung, sollen bis zum Ende des Jahres 2012 um 25 % verringert werden. Bei der Veröffentlichung der Verschmelzungs- und Spaltungspläne sollen die Unternehmen das Internet und die elektronische Datenübermittlung nutzen können.
Das Land Schleswig-Holstein hatte den Antrag gestellt, dass die Gewerbesteuereinnahmen von Windkraftanlagen gerechter verteilt werden sollten auf die Firmensitzgemeinden und die Standortgemeinden. Der Bundesrat hat diesem Antrag am 19. September zugestimmt. Bisher hätten nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes nur die Firmensitzgemeinden die volle Gewerbesteuer erhalten. Nun soll eine hälftige Aufteilung erfolgen, Maßstab sollen der Arbeitslohn und die Steuerbilanzwerte des Sachanlagevermögens sein. Nun muss über den Antrag und die Aufnahme in das Jahressteueränderungsgesetz noch im Bundestag beraten werden. Die Prognosen sind positiv.
Das Land Baden-Württemberg hatte angeregt, für die Hotellerie den ermäßigten Mehrwertsteuersatz einzuführen. Der Bundesrat hatte dies schon abgelehnt und auch die Bundesregierung hat sich nun am 25.09.2008 im Tourismusausschuss gegen die gewünschte Steuersatzermäßigung ausgesprochen. In Nachbarstaaten, so die Befürworter, seien die Hotellerie-Umsätze niedrig besteuert. Hierin wurde eine Wettbewerbsverzerrung gesehen. Die Gegner gaben daraufhin allerdings kund, dass dennoch die Gastronomie in Deutschland trotz des vollen Mehrwertsteuersatzes preisgünstiger sei als in den Nachbarstaaten.
Am 24.09.2008 wurde der Entwurf eines IDW-Standards vom Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer verabschiedet. Hierin stehen die Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Wirtschaftsprüfer, kurz IDW ES 7 genannt. Es ersetzt die Stellungnahme des Hauptfachausschusses 4/1996. Der Entwurf wird in den IDW Fachnachrichten veröffentlicht, ebenso in der Zeitschrift Die Wirtschaftsprüfung.
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 22.07.2008 entschieden, dass Mitglieder des allgemeinen Studentenausschusses (AStA) Arbeitnehmer im Sinne des Einkommensteuerrechtes sind. Somit müssen die bezahlten Aufwandsentschädigungen der Lohnsteuer unterworfen werden. Eine Selbständigkeit der ASta-Mitglieder konnte ausgeschlossen werden, da sie für den Organismus Studentenschaft tätig seien und somit Einkünfte nach § 19 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes aus nichtselbständiger Arbeit erzielten. Die Lohnsteuer war nachträglich zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Gemäß § 42 d Absatz 1 EStG haftet der Arbeitgeber für die Lohnsteuer.
Der Bundesrat hat am 19.09.2008 beschlossen, 60 Änderungen am geplanten Jahressteuergesetz vorzuschlagen. Eine wichtige Änderung sieht der Bundesrat in der Ablehnung der Beschränkung des Vorsteuerabzugs für privat genutzte Firmenfahrzeuge. Dies ginge insbesondere den kleinen Unternehmen stark zu Lasten. Weitere von den Ländern vorgeschlagene Änderungen betreffen zum Beispiel die Abgeltungssteuer, die Besteuerung von Windkraftanlagen, den Kapitalsteuerabzug, die Absetzbarkeit des Schulgeldes, die Anhebung bei haushaltsnahen Dienstleistungen auf 25% oder den Altersentlastungsbetrag bei beschränkt Steuerpflichtigen, um nur einige wichtige zu nennen. Das Jahressteuergesetz tritt mit dem Steuerjahr 2009 in Kraft.
Noch in diesem Jahr fällt die Entscheidung, wie künftig die Erbschaftsteuer gehandhabt wird. Eine komplette Abschaffung ist nicht möglich, so Frau Merkel am 22.09.2008 beim Unternehmertag der CDU in Berlin. Es müssten Verbesserungen für die mittelständischen Betriebe herbeigeführt werden, damit Erben entlastet werden, wenn sie die Firma nach dem Tod des bisherigen Inhabers fortführen möchten. Am 17. Oktober soll der Bundestag die Reform verabschieden und am 07. November der Bundesrat.
Der Passauer Rechtswissenschaftler Professor Dr. jur.Rainer Wernsmann hat im Auftrag des Deutschen Industrie- und Handelskammertages ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des geplanten Erbschaftsteuerreformgesetzes aufgesetzt. Hierin bekundet er erhebliche Schwachpunkte des Gesetzes. So sei die Doppelbelastung durch die Einkommensteuer einerseits und die Erbschaftsteuer andererseits unzulässig. Weiterhin sei die Lohnsummenregelung zweifelhaft und der Gesetzgeber solle selbst die Wertermittlung von Betriebsvermögen festlegen.
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 13.08.2008 entschieden, dass der Firmennachfolger nicht für Ansprüche wegen der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen des früheren Firmeninhabers haftet. Hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Im § 25 des Handelsgesetzbuches sind die Geschäftsverbindlichkeiten aufgeführt, die mit dem Betrieb der Firma in innerem Zusammenhang stehen, hierzu zählen auch Steuern und Abgaben, nicht aber öffentlich-rechtliche Beiträge zur Sozialversicherung. Somit haftet der Firmennachfolger nicht für diese Beiträge des Vorgängers.
Im Sachverhalt geht es um das Urteil zur Umsatzsteuer 2004 des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 05.08.2008. Es war zu klären, zu welchem Zeitpunkt ein Steuerpflichtiger dem Finanzamt seine Absicht, einen Teil des eigengenutzten Gebäudes betrieblich zu nutzen, mitteilen muss, um in den Genuss des Vorsteuerabzuges aus den die Baukosten betreffenden Rechnungen zu kommen. Der Unternehmer muss eine sogenannte Zuordnungserklärung sofort bei Bezug der in Rechnung gestellten Leistungen entscheiden und vorlegen. Die erstmalige Geltendmachung der Vorsteuer in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung reiche nicht aus, wenn in vorherigen unterjährigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen keine Vorsteuer geltend gemacht wurde. Hier wird eine negative Zuordnungsentscheidung unterstellt.
Das Bundesfinanzministerium hat am 24.09.2008 ein Gesetz entworfen, das besagt, dass ab dem Jahr 2010 alle Postanbieter für eine Auswahl häufig genutzter Produkte und Dienstleistungen umsatzsteuerbefreit sind. Die bisherige einzige Lizenz dazu, die die Deutsche Post AG innehatte, ist zum 1. Januar 2008 ausgelaufen. Allerdings ist die geplante Umsatzsteuerbefreiung an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie zum Beispiel daran, dass so genannte Post-Universaldienstleistungen flächendeckend in ganz Deutschland angeboten werden müssen. Gemäß der Neuregelung sollen einige Leistungen, wie Briefe bis 2 kg, Pakete bis 10 kg, Einschreib- und Wertsendungen weiterhin steuerfrei bleiben, dagegen Pakete über 10 kg, Expresszustellungen und Nachnahmesendungen umsatzsteuersteuerpflichtig werden.
Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat in der Sitzung am 17.09.2008 sich zum Ziel gesetzt, dafür Sorge zu tragen, dass die Gewerbesteuer bei Windkraftanlagen gerechter verteilt wird. Das Jahressteuergesetz 2009 müsste dahingehend geändert werden, dass den Standortgemeinden von Windkraftanlagen die Hälfte der Gewerbesteuer zugeht. Derzeit findet noch ein Urteil des Bundesfinanzhofes Anwendung, wonach die Gemeinden, in den die Betreiberfirmen ihren Sitz haben, die Gewerbesteuer in vollem Umfang erhalten.
Basierend auf dem Entwurf des dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes durch die Bundesregierung hat der Bundesrat am 19.09.2008 weitere Entlastungen gefordert. Die alleinige Steuerfreibetrags-Anhebung für Körperschaften auf 5000 Euro reiche nicht aus, denn eine entsprechende Anhebung des Gewerbesteuer-Freibetrages sei ebenso erforderlich. Grundlage für den Gesetzesentwurf ist der Abbau der Bürokratiekosten für mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe. Es soll insbesondere in den Bereichen Statistik und Gewerberecht ein 97 Millionen Euro Entlastungsvolumen für die Wirtschaft erzielt werden, sowie 8,6 Millionen für die Verwaltung.
Im § 3 Absatz 1b Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes ist die Entnahme von Grundstücken aus einem Unternehmen geregelt. Demnach ist die Entnahme steuerbar, wenn vorher eine Berechtigung zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Entsprechend dem Artikel 16 des MwStSystRL wird die Entnahme einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt. Somit findet die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 9 Buchstabe a des Umsatzsteuergesetzes Anwendung, sogar wenn mit der Entnahme ein Rechtsträgerwechsel am Grundstück vollzogen wird. Im Bundessteuerblatt Teil I ist dieses BMF-Schreiben vom 22.09.2008 veröffentlicht.
Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit von deutschen Gesellschaften mit beschränkter Haftung stärken. Diesem Gesetz hat der Bundesrat am 19.09.2008 zugestimmt. Existenzgründungen und Registereintragungen wurden vereinfacht, der Missbrauch wird verstärkt überwacht. Das Mindestkapital in Höhe von 25.000 Euro bleibt, für kleinere und mittlere Unternehmensgründungen gibt es künftig die Möglichkeit, eine Mini-GmbH zu gründen.
Zwei Studenten hatten mit ihren Klagen Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht entschied mit den Urteilen vom 17.09.2008, dass die Studenten für Ihre Wohnungen am Studienort keine Zweitwohnungssteuer zahlen müssen. Das Bundesrecht verbietet nicht und verlangt aber auch nicht die Festsetzung der Zweitwohnungssteuer. Die Länder und Gemeinden können somit selbst festlegen, welche Anforderungen sie an die Erst- und an die Zweitwohnung stellen. Somit könne im Einzelfall zugunsten eines Studierenden, etwa wegen mangelnder Leistungsfähigkeit, von der Festsetzung der Zweitwohnungssteuer abgesehen werden.
Das Finanzgericht Köln hat Ende August 2008 eine einstweilige Anordnung erlassen, die besagt, dass zur Wahrung des Steuergeheimnisses die Informationsweitergabe an das türkische Finanzamt untersagt wird. Im zu verhandelnden Fall hatte die Klägerin Honorare in beachtlicher Höhe auf die Schweizer Konten von zwei türkischen Beratungsunternehmen gezahlt. Die Absicht des Bundeszentralamtes für Steuern, dem türkischen Fiskus diese Zahlungen mitzuteilen, wurde vom Finanzgericht Köln untersagt. Im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens sind durchaus Spontanauskünfte ohne ein entsprechendes Auskunftsersuchen aus dem Ausland möglich. Diese Amtshilfe muss allerdings eine Rechtsgrundlage haben.
Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 30.01.2008, abgedruckt im Bundessteuerblatt I Seite 390 wurde aktualisiert. Grund war die Änderung des § 22 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes. Im Eigenheimrentengesetz wurde die Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge verbessert. Der § 22 Nr. 5 Satz 5 wurde geändert in den § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG, desweiteren wurde das Wort Altersvorsorge-Restkapital durch das Wort Altersvorsorge(Rest-)Kapital ersetzt.
Zu verhandeln war die Frage des Kindergeldanspruchs bei Vollzeiterwerbstätigkeit und Berufsausbildung in folgendem Sachverhalt: Ein Student ging neben seinem Studium einer Vollzeiterwerbstätigkeit nach und erzielte Einkünfte. Diese überschritten im zu klärenden Jahr den Jahresgrenzbetrag nach § 32 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes. Der Kindergeldanspruch wurde gestrichen. Da die Einkünfte nicht in jedem Monat gleich hoch waren, wollte der Kläger, dass das Kindergeld monatsweise festgesetzt wird. Dies ist allerdings nicht möglich, da das Jahresprinzip gilt. Möglich wäre es nur gewesen, wenn der Kläger nach Abschluss der Berufsausbildung eine (vorübergehende) Vollzeiterwerbstätigkeit aufgenommen hätte.
Sonderabschreibungen sind im § 1 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 4 des Gesetzes über Sonderabschreibungen und Abzugsbeträge im Fördergebiet geregelt. Wird eine solche Sonderabschreibung in Anspruch genommen, so hat dies zur Folge, dass in den Folgejahren der um die Abschreibung verminderte Wert fortzuführen ist. In dem zu verhandelnden Streitfall gab es keine derzeit geltende Rechtslage nach dem Steuerentlastungsgesetz, wonach ein steuerliches Zuschreibungswahlrecht nach der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen bestanden hätte. Die einmal gewählte Sonderabschreibung kann weder zu späterer Zeit nochmals in Anspruch genommen werden, noch kann die Verteilung auf den Vergünstigungszeitraum geändert werden.